Midlifecrisis provoziert Totschlagsversuch

Einen Strafprozeß vor dem Schwurgericht über das Ende einer Ehe mit dem bzw. durch ein Messer beschreibt Barbara Keller auf Berlin Kriminell:

… seit der Hausmeister Bernd K. 2003 auf seinen 40. Geburtstag zusteuert, gibt er sich aktiv seiner Midlifecrisis hin. Er spricht in unerfreulichen Mengen dem Alkohol zu, benimmt sich daneben und sucht Techtelmechtel mit jüngeren Frauen. Schließlich lebt Bernd K. seit Frühling 2007 als Pendler zwischen seiner Frau und einer Geliebten. Der untreue Gatte widersteht allen Klärungsversuchen seiner Frau. Als er Weihnachten eine weitere Spielart seines unbekümmerten JAEIN hinlegt, greift die zermürbte Frau im Zustand ‚völliger Leere‘ zum Küchenmesser.

Drei Jahre Freiheitsstrafe gibt es dafür vom Landgericht. Angesichts des Strafrahmens von fünf bis fünzehn Jahren und bei doppelter Milderung (Versuch nach § 22 StGB und verminderte Schuldfähigeit nach § 21 StGB) ein Ergebnis, das nicht überhöht erscheint.

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