Brauchen Drei- oder Vierräder eigentlich auch eine Plakette, wenn sie Berlin besuchen wollen?
Trikes sind als dreirädrige Kraftfahrzeuge grundsätzlich von Fahrverboten ausgenommen. Bei den Quads kommt es darauf an, was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist . Soweit sie als „Motorrad“ zugelassen sind, haben sie trotz ihrer vier Räder in Feinstaubzonen „Freie Fahrt“. Mit Pkw-Zulassung brauchen sie aber eine Plakette. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (lof) sind übrigens grundsätzlich von der Verordnung ausgenommen.
Quelle: ADAC