Naturell, verspätet

Um 17.00 Uhr ruft der Mandant an. Er sei jetzt in Zehlendorf, ob er noch vorbei kommen könnte.

Ich hatte mit ihm einen Besprechungstermin um 16.00 Uhr verabredet. Von Zehlendorf nach Kreuzberg braucht man grob gerechnet um diese Uhrzeit eine knappe Stunde. Er könne nicht mehr vorbeikommen, habe ich ihm ausrichten lassen.

Heute beim Gerichtstermin lieferte er mir die Erklärung für seine Verspätung: Dazu könne er nichts. Er komme immer zu spät. Das liege in seinem Naturell.

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5 Antworten auf Naturell, verspätet

  1. 1
    RA Anders says:

    Wenigstens hat er noch angerufen!
    Viel schlimmer finde ich die Mandanten, die einem Termine blockieren, dann nicht kommen und sich erst Monate später wieder melden.
    Da können sie sich dann aber nicht mehr daran erinnern, daß Sie schon vorher einen Termin hatten.

  2. 2
    RA JM says:

    Kam er zum Gerichtstermin nun etwa pünktlich?

  3. 3

    Ich habe mit ihm den § 230 StPO in epischer Breite erörtert. Einen Sitzungshaftbefehl wollte – angesichts des Terminstandes des Gerichts von mehreren Monaten – nun doch nicht riskieren.

  4. 4
    deranwalt.at says:

    Und WANN hat diese episch breite Erörterung dann stattgefunden, wenn er doch zum Besprechungstermin nicht mehr kommen durfte und aber zum Gerichtstermin -naturgemäß- ebenfalls verspätet erschienen sein mußte, sein Naturell indes erst zu letzterem Anlaß zur Sprache kam ?

    SCNR ;-)

  5. 5

    […] dictum: Das ist dieser Mandant hier, der seinerzeit den Abschluß einer Vergütungsvereinbarung mit der Begründung ablehnte, er […]