Nicht der Bruder

Aus einem Vermerk eines Polizeibeamten, der zwei Verdächtige eines Diebstahls entdeckt hatte:

Neben den beiden Personen standen 8 große Kästen mit leeren 1,5 I Coca Cola- und auch Spriteflaschen. Auf Befragen gab der Beschuldigte S. an, dieses Leergut hätten beide von seinem Opa bekommen. Der soll hier in der Nähe wohnen. Beide Beschuldigte sollten das Leergut jetzt (um 01:20 Uhr !) abgeben.

Dem Unterzeichner war der polizeilich bekannte Beschuldigte G. aus anderen Einsätzen her bekannt. Der zweite Beschuldigte wurde nach einem Ausweisdokument gefragt. Dieser gab an, keinen Ausweis mit sich zu führen. Aber er heiße Benni G. und sei der Bruder vom weiteren Beschuldigten. Der Unterzeichner kennt aber Benni G. auch aus dem Dienstgeschehen her.

Der Beschuldigte S. wurde durch den Unterzeichner mit der Tatsache vertraut gemacht, dass er nicht der Bruder des weiteren Beschuldigten G. sei. Auch wurde ihm kein Glauben geschenkt, dass dieses Leergut von seinem Großvater stammte.

Das sind die Momente, wo selbst das Studium staubtrockener Akten zur hellen Freude eines Strafverteidigers wird.

Einen habbich noch:

Durch eingesetzte Zivilkräfte wurde das Tatobjekt auf mögliche Hinweise zum Tatablauf oder mögliche Beschädigungen am Zaun aufgesucht. Es wurden keinerlei Feststellungen getroffen.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

3 Antworten auf Nicht der Bruder

  1. 1
    RA JM says:

    … und irgendwann schreiben wir noch mal das Wörterbuch „Polizei – Deutsch / Deutsch – Polizei“.

  2. 2
    Der Gerd says:

    Ich glaube das kann ich toppen. Kann ich eine Mail mit Anhang an die Adresse im Impressum schicken?

  3. 3

    @ Der Gerd:
    Immer her damit. :-)