Nicht getroffen

Aus dem Schlußbericht in einer Strafsache wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt:

Eine Absuche des Fahrzeuges nach eventuellen Neuschäden in Blickrichtung auf Unfallereignisse im Zusammenhang mit der Fahrt der Beschuldigten verlief ohne Trefferfeststellung.

Immer wieder eine helle Freude, dieses Polizistendeutsch.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

6 Antworten auf Nicht getroffen

  1. 1
    H5N1 says:

    Diese Akademiker-Hybris wollten wir uns doch abgewöhnen, oder nicht?

  2. 2

    Was hat das mit Überheblichkeit zu tun, wenn ich von einem Polizeibeamten erwarte, in klaren Worten zu sprechen:

    An dem Fahrzeug waren keine Unfallspuren zu erkennen.

    Zum Beispiel.

    Dieser grau-verquaste doitsche Beamtenspachstil ist doch einfach fürchterlich.

    Finden wir das nicht auch, Herr H5N1?

  3. 3
    H5N1 says:

    Das hat nichts mit „Beamten-Sprachstil“ zu tun, sondern damit, dass Menschen mit niedriger formaler Bildung sich aus Unsicherheit und Unkenntnis nunmal so ausdrücken, wenn es „gewählt“ klingen soll – das hört sich bei Verkäuferinnen nicht anders an als bei Polizisten und Sachbearbeitern im Ordnungsamt. Abgesehen davon haben die „Beamten“ meist anderes zu tun, als lange über Fragen des Sprachstils nachzudenken – solange klar wird, was gemeint ist, ist dagegen auch wenig einzuwenden.

    Bloggende Anwälte, die sich über das „Beamten-Deutsch“ echauffieren oder lustig machen (da sind Sie ja nicht der Einzige), haben überdies meist Anlass, sich in puncto „gutes Deutsch“ an die eigene Nase zu fassen.

  4. 4
    RA JM says:

    „Die Hybris (griechisch ????? „der Übermut“, „die Anmaßung“) bezeichnet eine Selbstüberhebung“ – sagt Wikipedia.

    Da stellt sich die Frage: Polizeibeamte pauschal als „Menschen mit niedriger formaler Bildung“ zu bezeichnen, was ist das?

  5. 5

    @H5N1:

    Schauen wir uns doch mal an, wie Menschen mit niedriger formaler Bildung auch komplizierte Sachverhalte verständlich formulieren können:

    Im Gegensatz dazu verhielt sich der Beschuldigte R. so aggressiv, dass er wegen körperlicher Gewandtheit gefesselt werden musste. Die Fesselung wurde bis zum spätem Eintreffen auf der Gesa SO beibehalten. Die Handfesseln wurden arretiert und in der Zwischenzeit mehrfach auf korrekten Sitz überprüft. Im weitem Verlauf des Polizeieinsatzes verhielt sich der Beschuldigte uneinsichtig und zweifelte die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Amtshandlungen an. Er schrie herum und bezeichnete die polizeilichen Maßnahmen als „Bullenscheiße“. Weiter äußerte er gegenüber den eingesetzten Beamten:“ Ihr seid genau solche Nazis, wie die Bayernbullen!“ Diese Äußerungen waren so lautstark, dass sie für einen unbestimmbaren Personenkreis zu hören waren. Weiterhin kam der Beschuldigte den Weisungen der Beamten nicht nach, versuchte ständig aufzustehen und wegzulaufen. Aus diesem Grunde war es zur Unterbindung einer Widerstandshandlung erforderlich, ihn in eine sitzende Position zu drücken.

    Geht doch. Oder?

    Quelle: Bericht eines POM in einer Ermittlungsakte der StA Berlin

  6. 6
    RA JM says:

    … und das von einem POM, der laut Ausschreibung „nur“ „mindestens den erweiterten Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt bzw. erwirbt“. ;-)