Nicht verstanden

Ich hatte meine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragt. Begründet hatte ich den Antrag mit der notwendigen Akteneinsicht, ohne die eine Verteidigung in dem recht unübersichtlichen Fall nicht möglich sei.

Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts eigentlich auch kein Thema mehr. Wenn Akteneinsicht die erforderlich ist, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor und der Angeklagte bekommt einen Pflichtverteidiger. Eigentlich ganz einfach zu verstehen.

Der Richter schickt meinen Antrag zur Amtsanwaltschaft, um dort Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die kommt dann auch:

Ich sehe keinen Fall einer Pflichtverteidigung. Umfassende Akteneinsicht kann der Verteidiger auch ohne Bestellung als Pflichtverteidiger erhalten.

… auf diesem Niveau wurde die gesamte Akte bearbeitet, bevor sie mit der Anklage an das Gericht gesandt wurde.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

4 Antworten auf Nicht verstanden

  1. 1
    doppelfish says:

    Da heisst, der Kandidat hat jetzt gar keinen Verteidiger?

  2. 2
    Das Ich says:

    Da hat die Staatsanwaltschaft wohl Angst um ihre schnelle Aburteilung?

  3. 3
    skugga says:

    Und? Ist die Anklage auch danach?

  4. 4

    Na, dann macht doch die Verteidigung erst recht spaß. Die Beiordnung dürfte doch jetzt nur ne Frage der Beschwerdeinstanz sein.