Ich hatte mich für den Mandanten eingesetzt und das Äußerste geboten. Ziel war es, trotz Bewährungsbruch den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung zu verhindern. Dazu habe ich Himmel und Hölle bewegt; und es sah gar nicht mal soooo schlecht aus. Hätte klappen können …
Dann aber kam der Beschluß des Oberlandesgerichts: Die Beschwerde der Verteidigung gegen den Beschluß der Strafvollstreckungkammer werde verworfen und die Strafaussetzung widerrufen.
Aus den Gründen:
Gegen eine nachhaltige Änderung seiner Lebensführung zugunsten eines Lebens ohne Straftaten spricht insbesondere auch der Inhalt seiner eigenen Beschwerdeschrift vom 18. März 2008. Darin führt der Verurteilte neben unsachlichen Anwürfen gegen die erkennende Richterin aus, er habe die der Verurteilung durch das Amtsgericht vom 6. Dezember 2007 zugrunde liegenden Taten begangen, um seine Ehefrau zu schützen und werde jederzeit wieder so handeln. […] Es ist daher eher davon auszugehen, dass der Verurteilte die Absicht, ein straffreies Leben zu führen, eben nicht verinnerlicht hat.
Es ist ja schon der Hammer, daß der Kerl an mir vorbei an das Gericht schreibt. Und dann greift er die Richterin auch noch persönlich an. Sorry, aber so funktioniert das nicht …
tja Dummheit gehört auch bestraft … da möchte man in diesen Fall als Aussenstehender sage: Zurecht
War wohl so eine „Ehrensache“? Ab in den Knast! Und schön viel Briefmarken mitgeben, damit er noch ein paar Briefe schreiben kann. Damit kann er sich seinen Aufenthalt beliebig verlängern :-)
Startete die Straftat womöglich mit den klugen Worten „Ey Du Opfer – Was guxt Du meine Frau an“ ?