Immer wieder wird nach der Tabelle für den Nutzungsausfallschaden gesucht und gefragt, den Motorradfahrer geltend machen können. Hier ist eine aktuelle und komplette Übersicht:
Gruppe A: Tagessatz 10,00 Euro
für Mofa / Moped / Mokick / Roller bis 50 ccm Hubraum
Gruppe B: Tagessatz 15,00 Euro
für Leichtkrafträder und Roller bis 80 ccm Hubraum
Gruppe C und D: Tagessatz 18,00 Euro
für Roller und Motorräder bis 13 kW,
Gruppe E: Tagessatz 26,00 Euro
für Roller und Motorräder bis 20 kW
Gruppe F: Tagessatz 31,00 Euro
für Motorräder bis 37 kW
Gruppe G: Tagessatz 46,00 Euro
für Motorräder bis 57 kW
Gruppe H: Tagessatz 56,00 Euro
für Motorräder bis 72 kW
Gruppe J: Tagessatz 66,00 Euro
für Motorräder über 72 kW oder über 1200 ccm Hubraum
Achtung: Das sind grundsätzliche und pauschale Angaben. Im Einzelfall gibt es mehr oder weniger.
… und selbst der GdV publiziert folgende Weisheit:
Kann ein unschuldig in einen Unfall verwickelter Motorradfahrer nachweisen, dass er sein Zweirad täglich genutzt hat und ihm kein Pkw als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht, so hat er Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung (hier: 2.574 Euro für 39 Tage), die im Regelfall nur Autofahrern zusteht, da Biker mit ihrem Gefährt meist nur „ihrem Hobby frönen“.
(Landgericht München I, 17 S 21278/02)