Aus einer Gerichtsakte:
Es wurde beim Landgericht Berlin Abt. *** (Apparat ****) von mir angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Akte noch dem Berichterstatter vorliegt. Es wurde mir zugesagt, diesen nochmals daran zu erinnern, dass hier am 20.05.2008 Termin ansteht.
Warum schreibt diese JustizangesteIlte eigentlich nicht einfach:
Ich habe beim Landgericht … angerufen?
Wäre der Anruf oder gar sie selbst dann weniger wert?
Die Dame wollte ihren Brief nicht mit Ich beginnen.
@Gerd/01: dann vielleicht alternativ:
„Am … habe ich beim Landgericht … angerufen?“ :-)
Wahrscheinlich finden Sie das jetzt irgendwie cool und vor allem (wie es sich Ihrer Meinung nach für einen RA gehört) „staatskritisch“.
Es ist aber nichts als der übliche Hochmut des akademisch Gebildeten gegenüber den kleinen Beamtinnen und Beamten mit Haupt- oder Realschulabschluss (die im Übrigen manchmal auch anderes zu tun haben als sich bei rein internen Vermerken über sprachliche Schönheit Gedanken zu machen).
Das war/ist kein Hochmut, sondern eine schlichte Kritik. Durchaus konstruktiv gemeint.
Vielleicht schützt uns das vor der Übernahme durch ausländische Rechtsberater, welche durch das Passiv verwirrt und entmutigt werden sollen?
Immerhin wurde durch die Dame auf überflüssige Substantivierung verzichtet.