Polizeieinsatz gegen Bandidos und Supporter

Rund 150 Beamte des Landeskriminalamtes und von zwei Polizeieinsatzhundertschaften vollstreckten gestern Abend und in der vergangenen Nacht in Charlottenburg und Reinickendorf drei Haftbefehle gegen Mitglieder von Motorradclubs, ein vierter Tatverdächtiger wurde vorläufig festgenommen.

Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung laufen seit dem vergangenen Sonntagabend. Zwei 23 und 32 Jahre alte Mitglieder des „Bandidos MC Centro“ sowie zwei 24 und 25 Jahre alte Mitglieder des Supporterclubs „Chicanos MC El Centro“ hatten in einem Lokal in der Nähe des Luisenplatzes in Charlottenburg versucht, einen 27-jährigen Geschäftsinhaber um einen fünfstelligen Geldbetrag zu erpressen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin erließ ein Richter gegen alle vier Haftbefehle sowie neun Durchsuchungsbeschlüsse, darunter auch für die beiden Motorradclubhäuser in der Residenzstraße in Reinickendorf.

Gestern Abend trafen sich der Geschäftsmann, der 32-Jährige sowie ein 33-jähriges Mitglied der „Bandidos MC Centro“ erneut in dem Lokal. Um 19 Uhr 18 klickten bei den beiden Verdächtigen die Handschellen. Anschließend wurden die Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und dabei die beiden 23 und 24 Jahre alten mutmaßlichen Erpresser verhaftet. Der 25-jährige wurde nicht angetroffen, nach ihm wird gefahndet. Gegen einen überprüften 27-Jährigen bestand ein Haftbefehl wegen besonders schweren Diebstahls, der ebenfalls vollstreckt wurde.

Der 33-Jährige wird heute einem Ermittlungsrichter mit dem Ziel, einen Haftbefehl zu erwirken, vorgeführt. Die Ermittlungen von Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft dauern an.

Quelle:
Pressemitteilung des Polizeipräsidenten in Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Ob das denn so alles zutrifft, wie die Pressestellen glauben zu machen versuchen, wird beizeiten wohl ein Gericht entscheiden – und nicht ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft oder der Polizei Berlin. Auch wenn es sich hier „nur“ um eine Pressemeldung handelt, könnten die Ermittlungsbehörden durchaus erkennen lassen, daß ihnen die Unschuldsvermutung der ERMK nicht unbekannt ist. Die gilt auch für Rocker, egal welcher Coleur.

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