Prüfung möglich

Zur Beurteilung des von Ihnen geltend gemachten Schadenersatzanspruchs kann es erforderlich sein, dass wir die Angaben prüfen, die Sie zur Begründung von Ansprüchen machen oder die sich aus Unterlagen (z.B. Bescheinigungen, Atteste) oder Mitteilungen beispielweise eines Krankenhauses oder Arztes ergeben.

schreibt uns der Haftpflichversicherer, nachdem wir die Ansprüche unseres Mandanten aus einem Verkehrsunfall geltend gemacht haben. Ich frage mich, ob es auch sein kann, daß der Versicherer die Ansprüche nicht prüft und einfach auf erstes Anfordern den Schadensersatz überweist.

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