Querulant

Da ruft doch so ein Staatsanwalt hier zum zweiten Mal an und behauptet von mir, ich sei ein querulatorischer Verteidiger. Nur weil ich verlange, daß er mir glaubt, was ich ihm sage. Und dann auch noch anwaltlich versichere.

Nämlich, daß der Mandant mich ordnungsgemäß bevollmächtigt hat. Und, daß es auf die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht ankommt. Und, daß er mir die Akteneinsicht auch ohne schriftliche Vollmacht gewähren muß.

Ich glaube nicht, daß ich mich in diesem Telefonat besonders beliebt gemacht habe, bei diesem Herrn Staatsanwalt. Jedenfalls hat er mir mit ganz empfindlichen Übeln gedroht.

Die Originalakte bekomme ich nicht, hat er gesagt. Sondern er werde jetzt von den beiden Bänden Aktendoppel (vulgo: Kopien) anfertigen lassen. Die bekomme ich dann. So!

Und dann werde er beim Gericht beantragen, meinem Mandanten einen (anderen) Pflichtverteidiger beizuordnen. Das hätte ich jetzt davon!

Aha. Damit werde ich leben müssen.

Die Aktendoppel lassen sich wesentlich besser einscannen als die gelochten und gehefteten Zettel in einer Originalakte. Die Fummel-Arbeit übernimmt diesmal also die Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft. Dort hat man so sowieso nichts zu tun. Ganz tolle Idee.

Und solange ein Wahlverteidiger im Spiel ist, dürfte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts auf Bestellung eines Pflichtverteidigers kaum entsprechen können. Vor allem nicht in einer Strafsache, die knapp an der Grenze zur Ordnugnswidrigkeit steht. Völlig absurde Idee.

Irgendwie scheinem diesem Herrn Staatsanwalt die space cookies vorweihnachtlichen Kekse nicht bekommen zu sein.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

14 Antworten auf Querulant

  1. 1
    Das Ich says:

    Verdammt, da sieht man mal wieder was Glühwein aus Menschen machen kann…

  2. 2
    skugga says:

    Auf die Variante, Duplo-Akten zu kriegen, bin ich ja noch gar nicht gekommen…

  3. 3
    RA JM says:

    Das wäre vielleicht eine Gelegenheit, mal wieder die Frage zu diskutieren, ob die Aktenpauschale von 12.- Teuro (wohl contra legem) auch für eine Aktenkopie zu zahlen ist. ;-)

  4. 4
    RA Munzinger says:

    Herrlich. Welche juristischen Höchstschwierigkeiten doch in einem banalen Telefonat stecken….

    Frohes Fest allerseits.

  5. 5
    doppelfish says:

    So eine Kopie kann ja durchaus nützlich sein.

  6. 6

    Kann Dein Mandant nicht unter Bezug auf das Telefonat mit Dir jetzt beantragen, einen anderen der Vier Strafverteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen? Wenn der Staatsanwalt einen anderen als Dich will, dann soll er ihn doch haben. Und aussuchen darf immernoch der Angeklagte. Also: Ran an den Weihnachtsspeck, von der Pflichtverteidigervergütung kaufen wir dem Staatsanwalt einen StPO-Kommentar, der so etwa 30 Jahre alt ist, da steht das schon drin mit der Vollmacht.

  7. 7

    Gute Idee.

    Wenn er mir die Duplo-Akten geschickt hat, werde ich mal seine Entscheidung gerichtlich überprüfen und mir dann von ihm die Originale schicken lassen.

    Bei dieser Gelegenheit kann ich ja anregen, Dich als Pflichtverteidiger bestellen zu lassen. Wir müssen uns dann nur noch über die Rollenverteilung (guter Verteidiger ./. böser Verteidiger) einigen.

  8. 8
    ballmann says:

    am Einfachsten wäre es, wenn die StA die gesamte Akte scannen und dem Verteidiger eine cd/dvd dauerhaft überlassen würde

  9. 9
    doppelfish says:

    @ballman: Soll CRH aktuell etwa die Kopien zurückschicken? Und die werden dann zur Akte geheftet?

  10. 10
    ballmann says:

    Nein
    Die StA sollte grundsätzlich und immer die Akte einscannen
    Meldet sich ein RA (Verteidiger, Nebenkläger, Versicherung) bekommt er/sie eine cd/dvd (statt AE) und für seine dauernde Verwendung geschickt

    Statt mit der blöden Handakte kommt der StA mit „seiner“ cd zum Termin

  11. 11
    skugga says:

    … und für die E-Mail-Ausdrucker in Kreisen der Justiz druckt der RA dann einen kompletten Aktensatz aus und heftet ihn ab? Oder schickt die Kopien gar mit Dank für die Überlassung der Akte an die StA zurück?

    Ich bin ja schon ruhig… ;-)

  12. 12

    Blöd für den Staatsanwalt, der statt mit Handakte zukünftig mit „seiner“ CD in den Termin kommt, wenn er in den nächsten zehn Jahren noch kein Laptop hat :-))

  13. 13
    RA JM says:

    LapIop gut und schön, man muss das Ding aber auch benutzen dürfen. ;-)

  14. 14
    Gulia says:

    Nämlich, daß der Mandant mich ordnungsgemäß bevollmächtigt hat. ?????
    Ich kann nicht beantragen Anwalt weil mich viel Anwälte betrüg, damal gearbeitet, jetz durch Misshandlungen Schweebehindert geworgen, und Behinderte in Deutschland unten Gewalt seit jahre, unbehandelt- das ist normal!!!
    53 Monaten kein Kinderggeld, kein Sozialhilfe, ich schweer Krank ernährung bedurfen, wir haben die Gesundheitlichen Schaden, und Anwalt gebracht zum Vergleich welche von mir nicht angenomen, vob die Vergleich auch habe kein zum Teil, da stand in Abrechnung: nachzahlung 620 euro, und einmalige einbehandlung, wann ich gezeigt wegen Nachzahlung, dann mir überhaupr kein Abrechnung gegeben, und jetz ich habe 190 euro pro Monat, das ist 6 euro 12 cent pro Tag, ich kann nicht dran machen wenn Beamnte hat Gute Kontakt in der Regierung,wo meterialische Charachter ist und mit Regierung Zusamänhängt,
    Belohnung, corrupig, Bürokratie, Ohne Gerechtigkeit kein Freiheit- mein recht 74 Mal schwere verletz, mir 6 euro ich kann nicht Rechtsanwalt beantragen, und wenn beantragen, mit die rechtsanwalt auch Kontakt aufnemen kann, ganz Große corrupig mit Falsche Akten.