Erst Abmahnung, nun Anwaltshaftung

Anwaltshaftung: Sie haben einen Prozess verloren und vermuten, das Ihr Anwalt schuldhaft gehandelt hat. Sie haben die Möglichkeit ihren Anwalt zu verklagen, damit man ihren Schaden ersetzt. […] Wir haben uns auf die Anwaltshaftung spezialisiert und können aufgrund unserer Erfahrung schnell sagen, ob ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Mann-O-Mann, manche Anwälte sind sich einfach für nichts zu schade.

Wenn Ihr Anspruch Aussicht auf Erfolg hat, übernehmen wir sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Verfahrenskosten. Wird der Prozess verloren, tragen wir sämtliche Kosten, auch die Honorare für die gegnerischen Anwälte. Sie gehen also kein Risiko ein!

Erst Massenabmahnungen säckeweise Abmahnungen und dann das hier. Widerlich, ich kann gar nicht so viel essen, …

Dieser Beitrag wurde unter Philosophisches veröffentlicht.

9 Antworten auf Erst Abmahnung, nun Anwaltshaftung

  1. 1

    Auf der betreffenden Website gibt es seltsame Beispiele für (angebliche) Regressansprüche, z. B.:

    „Herr F. hat sich eine Eigentumswohnung gekauft. Nach Einzug erhält er Kenntnis von Mängeln. Er geht zum Anwalt, der Anwalt rät ihm vor Gericht zu ziehen. Bei Gericht verliert Herr F. den Prozess. Nun muß F. hohe Anwalt- und Gutachterkosten bezahlen, obwohl ihm sein Anwalt zu einem Rechtsstreit geraten hat.“

    Es wird also suggeriert: für einen verloren gegangenen Rechtsstreit gibt es immer einen Schuldigen, nämlich den eigenen Anwalt.

    Ich sehe schon säckeweise die Regressklagen auf Anwälte zukommen. Und nach den ersten verlorenen Prozessen wird der sich der Kollege dann ein neues Betätigungsfeld suchen.

  2. 2
    Gunt says:

    Oh, oh, Realtitaetsverlust. In Deutschland kann man, wenn man sich mit dem Thema Anwaltshaftung beschaeftigt, auf eine ganz besondere Mafia-Brut, ein Gemisch aus Absprachen in den RAKs und fehlendes Berufsstandsverstaendnis, stossen, so wie die Rechtsanwaelte Fassbender und Hoenig das hier beispielhaft darstellen. Bisher dachte ich, es waere schwer, vor Gericht wirklich Rechtsprechung zu erhalten. Versuchen Sie einmal einen Anwalt zu finden, der einen Anwalt beklagt. Das Thema ist noch viel spannender. Waren Sie alle zusammen im Bett oder sind Sie seit fruehster Jugend in einem Geheimbund?

  3. 3
    RA JM says:

    Thomas Mann, der Name bürgt für Qualität. ;-)

  4. 4
    dpms says:

    Ich finde leider die Seite nicht, aber ich meine mich zu erinnern, dass Dr. Mann sogar noch eine aktuelle Webseite mit der Werbung für Abmahungen im Netz stehen hat.

    Die Kombination Abmahnung und Prozessfinanzierung erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Hier bei RA Scheffler gibt es Kredit ab € 250,00:
    http://www.abmahnrecht.info/, die mit dem merkwürdigen Impressum:
    http://www.prozessfinanzierung24.info/7.html

  5. 5
    n0ne says:

    prof. dr. thomas mann, verantwortlich für den polizei- und ordnungsrechtlichen teil in „Tettinger/Erbguth/Mann, Besonderes Verwaltungsrecht“, war auch bei den anschlägen vom 11.9.2001 live dabei, denn mit welcher überzeugung er die vorgänge als gegeben darstellt, damit ein erhöhtes sicherheitsbedürfnis begründet und sich auch für die einschränkung der freiheit zugunsten der „sicherheit“ ausspricht, ist schon beachtlich. eine randnotiz im sinne von „LOL“ konnte ich mir nicht verkneifen. war hier aber angebracht.

  6. 6

    Mir hat ein Anwalt über 3.600,00 Euro durch Beschluss des LG Hamburg zurückzahlen müssen: seine „Beratungs“kosten, die juristischen Folgekosten und meine Anwaltskosten für diesen Rückforderungsprozess.

    Allerdings hatte mein gegen den Anwalt klagender Anwalt in der Klage meinen Aufwand mit eingeklagt, so dass der Streitwert anstelle 3.600,00 Euro ca. 7.000,00 Euro betrug. Den Differenzbetrag an Anwaltkosten gegenüber diesem meinem Anwalt sprach mir dann später das Amtsgericht zu.

    Mir ging es nicht um die Anwaltskosten. Es war ein Test. Der Test erfolgte an typischen Vertretern des in unserer Gesellschaft wuchernden Geschwürs, zu denen beide Anwälte gehörten.

    Zum Kennlernen unseres Rechtssystems hat mir das genügt.

    Ob die Spezialisierung auf Anwaltshaftung der richtige Wege ist, bezweifle ich. Eine ergiebige Geldquelle kann es für die hier angegeriffene Kanzlei allerdings werden. Ob die falsch beratenen Mandanten von der gewonennen Anwaltshaftung etwas an Geld sehen, wurde hier nicht geschrieben. Durchaus möglich, dass die Anbieter sich hinzugesellen zu den Anwälten, welche lediglich Zwist, Stress, Ärger erzeugen und ihre Mandanten verbiestern, selbst aber ganz gute Honorare einstreichen. Damit sind sie nicht besser als die anderen, falsch beratenden Anwälte.

    Ich könnte neben den oben geschilderten noch weitere Dutzende Forderungen gegenüber meinen Anwälten durchsetzen. Wäre damit aber nicht besser als diese Zellen des wachsenden Geschwürs.

    Die Hauptursache für den Ärger ist der Anwaltszwang ab LG.

  7. 7
    Gulia says:

    mich mein Rechtanwalt betrüg, frühier ich könte 50 metr laufen, nach di Falsche Behandlung am Knie,
    ich habe mehr Mal gebetet er soll beschleunigen
    die verfahren, jetz ich kann nicht 5 metr laufen,geld veg, Goldene zeit Veg, ich wieder
    geblieben mit die Sozialamt, der Rechtsanwalt
    hat 3 Stelle kassiert, sozialamt verliert nicht,weil alles geregel, unten Dach, weil die 69 Jahrige Mann wieder wieder am sein Platz unterstutzen NRW,
    wenn ich viel reden davon, war doch mit Taxsi in psychiatrii eingewiesen, und gleiche Tag entlassen, weil ich reden normal ohne Streit, Arme bekomm kein Recht.der Rechtsanwalt sein Stelle muss entlassen, weil mich nicht korrekt behandelt.

  8. 8
    Malte S. says:

    Was ist das eigentlich für ein selten langweiliger Spambot?

  9. 9
    corax says:

    @ Malte,

    nanana, so würde ich Herrn Schälike aber nicht bezeichnen. ;–)