Die Amtsanwaltschaft hatte dem Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen meinen Mandanten nach § 153 a Abs. 2 StPO einzustellen, wenn er bereit ist, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Das ist für den Mandanten grundsätzlich akzeptabel, nur: Er hat keine Zeit zum gemeinnützigen Arbeiten und würde lieber zahlen. Deswegen habe ich heute an das Gericht geschrieben:
Ich schlage daher vor, die Einstellung von der Zahlung eines Betrages in Höhe von 150,00 Euro abhängig zu machen. Bei der Höhe der Auflage habe ich einerseits den Vorschlag der Amtsanwaltschaft (30 Stunden) und andererseits den Vorschlag unseres Herrn Finanzsenators Sarrazin (er würde für 5 Euro arbeiten) zugrunde gelegt.
Ich bin auf die Reaktion gespannt.
Hah. Und ich schmeiss‘ noch den Kopfrechner an, um den virtuellen Stundenlohn auszurechnen. Hah.
You made my day! Das ist gut, das rege ich auch mal an… :O)
sehr geil das, wirklich! hihihihi…
Wie bei Merkel ist bei Sarrazin die einzige Möglichkeit zur Verärgerung diese Personen zu zitieren…
#k.
Ich hab zwar keine Ahnung worum es in der Sache geht, aber irgendwie doch das Bauchgefühl, daß dem Mandanten die 30 Stunden gemeinnützige Arbeit besser bekämen als der Eindruck, Regelverstöße ließen sich für die, die es sich leisten können und/oder Besseres, wenn nicht gar Lukrativeres zu tun haben, durch schnöden Mammon aus der Welt schaffen.
[…] hatte dem Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen Zahlung von 150,00 Euro einzustellen. Ursprünglich standen 30 Stunden Arbeit […]