Strafprozeß gegen Polizeibeamte

Bei der Erstürmung einer Wohnung wurde ein Unschuldiger verletzt. Vier Polizisten stehen nun vor Gericht. Die maskierten Angeklagten behaupten, das Opfer habe sich an ihrem Schutzschild gestoßen.

schreibt Waltraut Schwab in der taz.

In dem Bericht über den SEK-Einsatz heißt es weiter:

… als das Licht in jener Nacht endlich anging, sah der junge Mann zugerichtet aus: Schürfwunden, Blutergüsse, ein herausgebrochener Zahn, aufgeplatze Lippen. Das Bett war blutverschmiert.

Am Schutzschild gestoßen. Oder mit dem Schutzschild gestoßen?

Das wird der Prozeß hoffentlich aufklären.

Auch der Tagesspiegel berichtet über den Prozeß.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Strafrecht veröffentlicht.

8 Antworten auf Strafprozeß gegen Polizeibeamte

  1. 1
    Axel John says:

    Das wird der Prozeß hoffentlich aufklären.
    Ich bin mir sicher, dass er das nicht wird.
    4 Polizisten mit einer gut eingeübten Aussagestrategie gegen einen Einzelnen, der noch nichtmal Beamter ist, also einen Staatsfeind.
    Selbst wenn eine Schuld der Polizisten festgestellt würde: Der Verletzte wird nichts davon haben. Im Gegenteil, er muss davon ausgehen, ab sofort auf dem Polizeikieker zu stehen.
    Schadenersatz, Schmerzensgeld? Lachhaft. Für die Justiz ist ein Griff in eine Supermarktkasse schwerwiegender, als einen Menschen krankenhausreif zu schlagen.

  2. 2
    Ralf says:

    Ist es ein Fortschrit dass der Verletzte nicht wegen wiederstand gegen die Staatsgewalt angeklagt wurde?
    Nur mal blöd fragt.

  3. 3
    Wolfgang says:

    Ich selbst habe verschiedene Prozesse erlebt, wo die Staatsanwaltschaft ein „Example“ statuiert hat und Polizeibeamte bei verschiedensten Delikten wesentlich Härter bestrafen wollte als den „Normalbürger“. Also hört auf, gegen die Polizei voreingenommen zu sein. Fehler machen auch Richter, die die Lügen der „Staatsfeinde“ vor Gericht nicht aufdecken können.

  4. 4
    Unbekannt says:

    Wir wrten mal auf die Anzeige wegen Sachbeschädigung …

  5. 5
    scheunenmann says:

    Und so wurden vor 23 Jahren Polizisten ausgebildet (in Potsdam): ,,Man soll nicht auf den Kopf schlagen mit dem Gummiknüppel. Aber wenn er (der Demonstrant) den Kopf hinhält, so kann uns niemand dafür haftbar machen.“
    Da hat niemand widersprochen.

  6. 6
    doppelfish says:

    So ein Schild ist ja schliesslich gross und schwer.

  7. 7
  8. 8
    corax says:

    Naja, soll er sich mal nicht beschweren:

    „New York – Mit 50 Schüssen töteten New Yorker Polizisten vor knapp eineinhalb Jahren einen unbewaffneten jungen Schwarzen. Heute erging das Urteil gegen die drei Beamten: nicht schuldig. Der Richter sah den Vorwurf der fahrlässigen Tötung als nicht erwiesen an, berichtete die „New York Times”. Der Vater zweier Kinder hatte mit Freunden in einem Club seinen Abschied vom Junggesellendasein gefeiert. Als die Männer vom Club wegfuhren, rammten sie ein ziviles Polizeifahrzeug. Daraufhin eröffneten fünf Polizisten das Feuer.

    Freitag, 25. April 2008, 17:00 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom“