Terminsverplanung

In einer Strafsache geht es um Betrug in 39 Fällen. Der Richter legt den Verhandlungsbeginn auf 9:15 Uhr. Und läd die Beteiligten. Für 9:15 Uhr sind natürlich Staatsanwalt und Verteidiger geladen, der Angeklagte soll auch um die Zeit erscheinen. Danach werden nacheinander 16 Zeugen geladen, der letzte für 14:30 Uhr.

In der Regel beginnt ein solches Verfahren schon nicht pünktlich, weil verschiedene Absprachen zwischen den Beteiligten noch getroffen werden. Dann wird der Angeklagte nach seinen Daten (Name, Alter, Beruf …) gefragt. Und es kommt zur Verlesung der Anklageschrift, die in diesem Fall 26 Seiten umfaßt; 10 davon werden vorgelesen – mit den detaillierten Daten aller 39 Fälle.

Im Anschluß daran erhält der Angeklagte die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dies kann in einem Schweigen bestehen, oder eben aber in einem ausführlichen Vortrag zu allen 39 Fällen und dem Sinn des Lebens.

Ich frage mich nun, was den Vorsitzenden Richter dazu bewegt hat, den ersten Zeugen gleich um 9:15 Uhr zu laden? Vor 10:30 Uhr wird er sicherlich nicht aussagen können. Ich fürchte, das wird zu einer Mitternachtssitzung. Und ich bedauere die Zeugen … so schön sind unsere Gerichtsflure nicht, als daß ich mich darin mehrere Stunden aufhalten möchte.

Und: Die armen Raucher. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Gericht veröffentlicht.

4 Antworten auf Terminsverplanung

  1. 1
    Der Gerd says:

    Muss man wirklich „Terminsverplanung“ schreiben wenn man Jura studiert hat?
    ;-)

  2. 2

    Wenn der Dichter darauf hinweisen möchte, daß eine sorgfältige Terminplanung etwas völlig anderes ist als eine „Terminsverplanung“, dann hat er die Freiheit dazu; ja.

    BTW: Ihr Ironie-Detektor scheint ein update zu benötigen. ;-)

  3. 3
    Der Gerd says:

    Sorry, ein paar Smileys hätten meinem Satz wirklich besser gestanden ;-)
    Das liest ja wirklich so richtig nach Oberlehrer – das wollte ich gar nicht.

  4. 4