Millionen Rentner müssen rückwirkend Steuererklärung abgeben. Das schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft. Wenn im nächsten Jahr die Rentenversicherer, Versorgungswerke, Pensionkassen, Pensionsfonds und Lebensversicherungsgesellschaften erstmals ihre Daten für die Finanzämter offenlegen müssen, werden rückwirkende Forderungen fällig.
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Strafverfahren hätten die Betroffenen aber nicht zu befürchten. Das sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums der ARD-Tagesschau.
Quelle: Stiftung Warentest
Schade eigentlich, das mit den Strafverfahren. Damit verzichtet die Finanzverwaltung doch auf ein ganz effektive Mittel, dem Bürger auch noch das letzte Quäntchen Loyalität aus dem Leib zu prügeln und sie zu Terroristen zu machen. Aber ganz laufen lassen will man die Alten aber dann doch nicht:
Von den Rentnern, die ihre Steuer nicht gezahlt haben, würden aber Zinsen und Säumniszuschläge verlangt.
Es würde mich nicht wundern, eines Tages im Boulevard lesen zu können: Brave Brüger stürmen das Finanzamt. 300 Finanzbeamte geteert und gefedert.
Eine Strafbarkeit im Sinne von § 370 AO wird hier schon wegen mangelndem Vorsatz nicht einschlägig sein. Ein Bußgeld wegen leichtfertiger Steuerverkürzung steht im Ermessen der Behörde. Fraglich ist aber, ob von Leichtfertigkeit auszugehen ist. Zinsen fallen von Gesetzes wegen an. Und Säumniszuschläge können nur nach Steuerfestsetzung und säumiger Zahlung der festgesetzten Steuer entstehen. Das liegt hier aber gerade nicht vor. Was hier einschlägig ist, ist Folgendes: Nach § 152 I 2 AO ist von der Erhebung von Verspätungszuschlägen wegen verspäteter Abgabe der Erklärung abzusehen, wenn die Versäumnis entschuldbar erscheint. Die Kenntnis der geänderten Rechtslage ist von den Rentnern wohl nicht zu erwarten gewesen, deshalb besteht hier kein Ermessen, doch einen Zuschlag zu erheben. Also nichts mit Großzügigkeit.
Kein Vorsatz?
Da wurde aber in anderen Fällen auch schon ganz anders argumentiert, schließlich ging die Rechtsänderung damals durchaus durch die Medien.
Bei jedem Gewerbetreibenden wird bei viel geringerem Verdacht ein Strafverfahren eingeleitet, aber die Rentner sind ja per se gutgläubig.
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen und das mit Anweisung von oben.