Tierheimkosten

Die Mandantin wurde verhaftet. Sie sitzt nun in der Untersuchungshaftanstalt und wartet auf ihrem Prozeß. Man wirft ihr vor, einen Betrug begangen zu haben.

Der Hauptverhandlungstermin wird voraussichtlich Mitte Dezember stattfinden. Sie wird maximal zu einer kleinen Bewährungsstrafe verurteilt und dann aus der Haft entlassen werden. Spätestens dann wird sie allerdings finanziell ruiniert sein, und zwar bis zum Ende ihrer Tage. Und nicht nur wegen der bis dahin angefallenen Tierheimkosten:

Ab Anfang November wird’s billiger. Zwei Hunde sind bereits gestorben.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

7 Antworten auf Tierheimkosten

  1. 1
    Kampfschmuser says:

    Warum wird die Mandantin verhaftet, wenn sogleich sonnenklar ist, dass die Höchststrafe eher als Bewährung daher kommt?
    7 Hunde? Ist die Frau Züchterin? Sind die beiden Hunde zufällig gerade jetzt aus Altersschwäche gestorben?

    Fragen über Fragen… :)

  2. 2

    Die erste Frage beantwortet ein Blick in § 112 Abs. 2 StPO. Die anderen Fragen überlasse ich Ihrer Kristallkugel und dem Caffè-Satz.

  3. 3
    Advokat says:

    Wenn man bedenkt, dass der Regelsatz bei Hartz IV so um die 11,70 € liegt, macht einen das schon nachdenklich. Die Viecher müssen wohl aus einem goldenen Napf fressen.

  4. 4
    Nomade says:

    Armer Vermieter.

  5. 5
    doppelfish says:

    Die Arbeit der Tierschützer in allen Ehren, aber bei 17€ am Tag entsteht der Eindruck, daß da jemand mehr einnimmt als unbedingt nötig. Landet das Geld denn zumindest bei dem Tierheim?

  6. 6
    Lord says:

    In einer privaten Tierpension in der nähe von Halle bezahle ich 13€/Tag. Und der bekommt keine öffentlichen Mittel.

    Abzocke!

  7. 7

    […] (Nur) eine feste Beziehung hat sie; doch die sitzt auch in Untersuchungshaft. Aber sie habe (noch) vier Hunde, ohne diese würde sie nirgendwo hingehen, trägt sie, den Tränen nahe, vor. Wenn ich […]