Top-Thema bei Verdi

Am Ende würden die Beschäftigten dabei sogar noch draufzahlen, da die Arbeitgeber die Arbeitszeit auf 40 Stunden verlängern wollen.

lese ich auf Verdi.de.

40 Stunden. Ah-ja. Die waren für mich am Donnerstag vormittags beim zweiten Frühstück am Schreibtisch in der Kanzlei vorbei. Die zweiten 40 Stunden beschließe ich dann am Sonntagnachmittag. Dann ist aber endlich Wochenende. Ein paar Stunden jedenfalls.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

12 Antworten auf Top-Thema bei Verdi

  1. 1
    doppelfish says:

    selbst|stän|dig (adj): Man arbeitet selbst und ständig.

  2. 2

    Ich beschwere mich ja nicht, mir macht das Ganze ja auch noch Spaß, selbst nach 12 Jahren noch. Umsoweniger Verständnis kann ich aufbringen für diese gewerkschaflich organisierten Geiselnehmer.

  3. 3
    doppelfish says:

    O. g. Verständnis will sich bei mir auch nicht so recht einstellen. Und es ist ja nicht gerade so, daß das Verhalten der Dienstleistungsverweigerungsvereinigung da helfen würde.

  4. 4
    Anonym says:

    Wie alle immer „Hurra“ schreien, wenn sie für weniger Stundenlohn arbeiten gehen dürfen.

    Wenn ich für das gleiche Geld länger arbeiten darf, dann soll man sich freuen?

    Komische Einstellung

  5. 5
    scamp58 says:

    Ah-Ja. Geht’s noch?
    Wenn Sie fuer sich meinen Montag bis Samstag
    je 12 und am Sonntag auch nochmal 8 Stunden
    fuer Recht und Gerechtigkeit im Einsatz sein
    zu muessen ist das eine Sache. Aber den von
    ver.di vertretenen Arbeitnehmern das „Recht“
    gegen eine faktische Lohnsenkung zu
    protestieren ins Laecherliche/Groteske zu
    ziehen ist etwas anderes. Sie sind sicher
    der vorbildliche Arbeitgeber ihrer
    Steuerfachangestellten und
    Rechstanwaltsfachangestellten, der mit
    einer mindestens der amtlichen (vielleicht
    sogar der „gefuehlten“) Inflationsrate
    ausgleichenden jaehrlichen Gehaltserhoehung
    dafuer sorgt, dass sich die Lebens/Finanz-
    Situation ihrer Angestellten nicht
    verschlechtert, vielleicht durch eine darueber
    liegende Erhoehung sogar verbessert.
    Aber vielleicht ist das „working poor“ auch
    schon in der Rechtsanwaltszunft angekommen –
    und der taegliche Bedarf laesst sich mit
    einem 38,5 Stunden Job nicht mehr
    erwirtschaften. Na denn – Arbeitszeit um
    mickrige 3,9 Prozent erhoehen – bei Ihnen
    bleiben da am Sonntagnachmittag nicht mehr
    nur ein paar Stunden Wochenende uebrig,
    sondern nur noch ein paar Minuten.
    Wird Ihnen sicherlich auch noch die naechsten
    12 Jahre Spass machen.
    Der von Ihnen verwendete Begriff
    „gewerkschaflich organisierten Geiselnehmer“
    und der von ihrem Berufskollegen? verwendete
    Begriff „Dienstleistungsverweigerungsvereinigung“
    finde ich dermassen daneben, dass ich nicht
    darauf eingehen moechte.

    Und noch ein paar Zeilen off-topic:
    Ist nicht das Gebiet auf der sich ihre Kanzlei
    bewegt/spezalisiert hat. Aber trotzdem. Wirft
    einen Blick auf das Verstaendnis/Gebaren der
    Rechtsanwaltszunft.

    „Das Mietverhaeltnis beginnt am xx.xx.xxxx und
    endet fruehestens zum yy.yy.yyyy.“

    Diese Formulierung ist bestimmt nicht einem
    Nicht-Juristen eingefallen. Sollte einem
    Nicht_Juristen, Mieter, ohne
    Rechtschutzversicherung vorgaukeln, dass er
    eigentlich einen Zeitmietvertrag abgeschlosen
    hatte. Eigentlich ganz einfach: vor
    yy.yy.yyyy kommt keiner aus dem Vertrag raus;
    aber ansonsten ist der unbefristet. Hat mich ca.
    800 DM gekostet, ohne Vertretung durch einen
    Rechtsanwalt habe ich mich nicht vors Gericht
    getraut. Was mir jetzt fuer Begriffe fuer
    diese Zunft einfallen, bleibt Ihnen ueberlassen.

  6. 6

    Tja, ius est vigilantibus, und eben nicht für Vertreter Ihrer Zunft.

    Vielleicht hätten Sie einen Teil Ihrer vielen freien Zeit, die Ihnen offenbar zur Verfügung steht, für Fortbildung nutzen sollen? Eigentlich ganz einfach …

    So, nun wischen Sie sich erst mal den Schaum vom Mund.

  7. 7
    mr says:

    Kunststück: Wem die Arbeit Spaß macht, der mag gerne 80 h pro Woche arbeiten. Wem es anders geht, der macht halt eine Steigerung der Arbeitszeit nur ungern mit. Es sieht nicht jeder in seiner Arbeit seine persönliche Erfüllung, und manche Arbeit ist dafür auch nicht so toll geeignet. So mancher hat auch noch etwas anderes zu tun, beispielsweise Kinder zu betreuen.

    Der Eingangsbeitrag zeugt auch von einer überraschend einfachen Weltsicht: Was mir recht ist, muss auch anderen recht sein. 80-Stunden-Wochen für alle! Am besten auch gleich für BAT-VII? Oder war das anders gemeint?

  8. 8

    Es war anders gemeint. Ich kenne mich mit den Tarifen nicht aus, weiß also nicht was dieses BAT-VII auf dem Konto des Gehaltsempfängers bewirkt.

    Gehört habe ich aber, daß die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst recht sicher seien und daß die BVG-Mitarbeiter im Vergleich mit andern nicht schlecht(er) bezahlt werden.

    Verwerflich finde ich es zudem, von jetzt auf gleich einen Streik vom Zaun zu brechen, nur weil einem Gewerkschaftler das Angebot des Verwalters der Steuergelder (vulgo: öffentlicher Arbeitgeber) nicht paßt. Getroffenen werden doch von solchen Kamikaze-Aktionen diejenigen, die – auch? – kein Geld haben (sonst würden sie nicht BVG, sondern Cayenne fahren).

  9. 9
    mr says:

    Verzichten Sie als Strafverteidiger auch auf Möglichkeiten, die Interessen Ihrer Mandanten durchzusetzen, nur weil das letztlich ja die Staatskasse schädigt, und damit alle Steuerzahler, die ja auch nichts dafür können? Natürlich nicht!

    Die Gewerkschaft ist die Interessensvertretung der Arbeitnehmer, und es ist absolut normal, wenn die Gewerkschaft alle Register zieht, um die Interessen ihrer Mitglieder durchzusetzen. Andere Machtmöglichkeiten als Streik hat sie nicht. Wie sie den Arbeitskampf führt, muss sie letztlich nur gegenüber ihren Mitgliedern rechtfertigen.

    Ich warte auch nicht gerne auf einen bestreikten Bus. Allerdings sehe ich zur Zeit keine andere Methode für das legitime Interesse der Arbeitnehmer auf höhere Entgelte. Kündigen und woanders anfangen dürfte nur für wenige funktionieren, und schon gar nicht im öffentlichen Dienst (wo sollte denn ein U-Bahn-Fahrer auch sonst arbeiten?)

    Der Arbeitskampf ist halt nun mal das vorgesehene Verfahren. Und man kann den deutschen Gewerkschaften im allgemeinen nun wirklich nicht den Vorwurf machen, dass sie damit inflatorisch umgingen.

    Und Jobsicherheit ist auch nur ein Teil der Gesamtkalkulation, das Geld muss schon auch stimmen.

    Nur zur Klarstellung: Ich selber arbeite nicht im öffentlichen Dienst und bin auch kein Gewerkschaftler.

  10. 10
    mr says:

    Nachtrag, mal noch so aus Interesse, wie ist das mit den Sätzen für Rechtsanwälte, werden die regelmäßig angepasst?

  11. 11

    Unregelmäßig. Das letzte Mal 2004 – mit Einführung des RVG. Davor galt die BRAGO unverändert so um die 10(?) Jahre.

    Die Einführung des RVG im Jahre 2004 führte übrigens teilweise zu niedrigeren Honoraren. Dagegen sind aber die Gehälter der Mitarbeiter und die Mieten für Kanzleiräume gestiegen.

    Wenn ich’s mir so recht überlege … ich glaube, ich trete einfach mal in einen Warnstreik …

  12. 12
    mr says:

    Ja, Bundestagsabgeordneter müsste man sein. Oder Vorstand der Deutschen Bank. Da klappt das noch so einigermaßen mit den Erhöhungen, ganz streiklos :)