Turbulente ED-Behandlung

Da der Beschuldigte kein Dokument zur zweifelsfreien Feststellung seiner Identität mit sich führte, wurden seine angegebenen Personalien überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass er noch nicht erkennungsdienstlich behandelt wurde. Wegen der Besonderheit der o.g. Örtlichkeit, des begangenen Deliktes wurde aus präventiven Gründen eine ED-Behandlung durchgeführt. Dazu wurde der Beschuldigte R. zur Gesa SO verbracht.

Auf dem Weg zur Gesa leistete er Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte. Bei der ED-Behandlung wirkte der Beschuldigte nicht mit. Statt dessen zog er Grimmassen und beschmutzte im Anschluss an diese Maßnahme die Wand im ED Raum mit seinen tintebenetzten Fingern. Nach der ED-Behandlung wurde der Beschuldigte entlassen.

Aus einem Polizeibericht zu dem Thema: Wie verhindere ich das Absinken der Kriminalitätsrate.

Anlaß für die Identitätsüberprüfung war eine etwas laut geführte Diskussion zwischen zwei mit Testosteron überdosierte Pubertisten, an der sich im weiteren Verlauf die Zivilpolizisten beteiligt haben.

Anmerkung / Erläuterung:
ED-Behandlung = Erkennungsdienstliche Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos …)
Gesa SO = Gefangenensammelstelle Süd Ost.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

5 Antworten auf Turbulente ED-Behandlung

  1. 1
    Malte S. says:

    Nur eine laute Unterhaltung? Kein strafrechtlicher Vorwurf und dennoch ne ED?

  2. 2
    AlterEgo says:

    Vielleicht sollte gleich von Geburt an eine DNA-Probe genommen werden. Aktuelle Fingerabdrücke und Lichtbilder werden ja schon übers Meldewesen eingeholt. Dann sparte man sich auch die fadenscheinigen Begründungen für erkennungsdienstliche Maßnahmen. ;-)

    Wegen welcher Straftat/OWi ist man denn mit lautem Gebrülle gleich Beschuldigter? Und: Besteht denn die Möglichkeit gegen diese Maßnahme Widerspruch einzulegen?

  3. 3
    Malte S. says:

    Hm, präventiv überlesen – also ne ED nach ASOG? Zum Schutz privater Rechte womöglich wegen der „Lärmbelästigung“? Na da würde ich mir aber n Ast freuen, dann könnte ich ja mal meine ganze Straße ED-behandeln lassen ;)

  4. 4
    deranwalt.at says:

    Nicht mehr lang und wir werden alle gechipt sein; dann wird auch niemand mehr entlaufen …

  5. 5
    doppelfish says:

    Genau, alle gleich mal wie Kriminelle behandeln. Könnten ja schließlich noch kriminell werden, nicht wahr. Und Dank dem Eintrag in diversen Datenbanken sind spätere Straftaten ja vollkommen ausgeschloßen, quasi unmöglich.