Typisch Student

Das Bundesverfassungsgericht stellt richtig:

In der Presse ist wiederholt der Eindruck erweckt worden, das Bundesverfassungsgericht habe über Ansprüche auf Rückforderung von in Hessen gezahlten Studiengebühren entschieden bzw. Studenten nahe gelegt, bezahlte Gebühren zurückzufordern. Dies ist nicht zutreffend. Vielmehr wurde ein Beschwerdeführer durch Rechtspflegerschreiben lediglich gebeten, die Frage zu prüfen, ob vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nicht erst der Rechtsweg zu erschöpfen ist.

Meine erste Verfassungsbeschwerde, die ich noch als Student (an der hessischen Philipps-Universität in Marburg) geschrieben hatte, wurde aus dem selben Grunde gem. § 90 II BVerfGG als unzulässig verworfen. Damals ging es aber nicht um den schnöden Mammon, sondern um das BImschG, das Motorradfahrer benachteiligte. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

Eine Antwort auf Typisch Student

  1. 1

    passiert halt… :) So weit abgerechnet: abhaken! :)

    Das sind auch nur Juristen. Mein erstes großes Verfahren ist beim EuGHMR geplatzt (und die haben Unrecht). Mein Herr Vater sagte, dass ihm eine Verfassungsbeschwerde um die Ohren geflogen ist (incl Mißbrauchsgebühr), die ein Jahr später in ähnlicher Konstellation positiv beschieden wurde (Naßauskiesung).

    Life goes on…