Udo Vetter abgemahnt?

Rechtsanwalt Thomas Feil ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und verschickt Abmahnungen. Das gehört zum Handwerk und ist meiner Ansicht nach nicht verwerflich.

Der Kollege macht Werbung für seine Kanzlei. Auch das ist völlig in Ordnung.

Spannend wird es aber, wenn die Art der Werbung den konventionellen Rahmen verläßt. Das ist bei Herrn Feil der Fall. Darüber berichtete gestern die Kanzlei SEWOMA: Ein problematisches Angebot anwaltlicher Dienstleistungen bei eBay.

Auf der Website des Kollegen Feil findet man eine Gegnerliste Abmahnung:

Nachstehend finden Sie eine Auswahl der Gegner, gegen die uns in wettbewerbsrechtlichen, urheberechtlichen oder markenrechtlichen Abmahnungen ein Mandat erteilt wurde oder ein Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit.

Nun ja, das ist Geschmackssache, würde ich mal sagen.

Und dann listet Herr Feil auch noch Nicht-von-ihm-sondern-von-anderen-Abgemahnte auf:

Nachstehend finden Sie eine Auswahl von Firmen oder Einzelpersonen, über die wir aus anderen Informationsquellen von urheberrechtlichen, markenrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Kenntnis erlangt haben.

Auf dieser Liste steht der Düsseldorfer Strafverteidiger und Blogger Udo Vetter. Was der wohl schon wieder angestellt hat?

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

11 Antworten auf Udo Vetter abgemahnt?

  1. 1
    Advokat says:

    Wahrscheinlich gar nichts. Die Veröffentlichung solcher Daten habern i.d.R. nur den Zweck Eindruck zu schinden. Warum wohl?

  2. 2

    Sie bringen mich da auf eine Idee – meine Gegnerliste:

    StA Berlin, StA Frankfurt(Oder), StA Köln, StA Wiesbaden …

  3. 3
    Volker says:

    Ob das rechtlich sauber ist, dass ein Anwalt auch die Namen von Privatpersonen als Gegner auf seiner Website auflistet?

    Ein erfundenes Beispiel ähnlicher Art:

    „Wir vertreten vornehmlich Vermieter, die Räumungsklagen aufgrund von Zahlungsrückständen der Mieter anstrengen. Im Folgenden eine Liste unserer Gegner:“

  4. 4
  5. 5

    @ RA Michael Seidlitz:

    Das war der Sinn dieser Steilvorlage. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse bei Google und LIve Search in den nächsten Tagen. Herr Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover wird seine Freude daran haben. ;-)

  6. 6
    x says:

    Wer ist eigentlich dieser Thomas Feil? Das erinnert mich an den Fall des Callboys Torsten aus Berlin auf’m Lawblog von vor einem Jahr *ggg*

  7. 7
    doppelfish (bekennender nicht-Jurist) says:

    Wegen was wurde denn die StA Köln abgemahnt? ;)

  8. 8

    […] von jemand anderem gehören auf die Gegnerliste von jemand anderem. Wer hat’s gefunden: Sewoma, RA Hoenig und Lawblog Kommentare (0) – Trackbacks (0) Trackbacks Trackback für spezifische URI […]

  9. 9
    Hans says:

    Zumal diese Gegnerliste vermutlich zur Werbung genutzt werden soll, ob Derartiges aber seriös und standesrechtlich zulässig ist?

  10. 10

    Ich spekulieren mal: UV steht da drauf, weil er mich beauftragt hat, wegen einer Verletzung seiner Marke abzumahnen. Siehe dort: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/05/23/mitunter-geht-es-nicht-anders/

    Viele kollegiale Grüße aus K

  11. 11

    […] Kommentar. Weitere Besprechungen dazu auf LawBlogs finden sich hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier. Der DAV kommentierte die Entscheidung im Anwaltsblatt damals so: “Anwaltswerbung mit […]