Unfall mit Kind

Vom Spielplatz auf der gegenüber liegenden Straßenseite winken Kinder. Ein 9-jähriges Mädchen winkt zurück und läuft – zwischen den parkenden Autos hindurch – über die Straße. Ihr 6-jähriger Spielkamerad rennt hinterher. Ihn erwischt das herannahende Auto. Die Fahrerin hatte mit dem Kurzen zwischen den rechts parkenden Autos nicht gerechnet. Das ist der Klassiker.

Spannend sind jedoch die Briefe der Autofahrerin an die Mutter des verletzten Kindes. Die Windschutzscheibe sei kaputt und dafür will sie Ersatz. Jetzt bekommt sie erst einmal Post, von mir.

Den Rest klären wir mit ihr dann im Rahmen der Nebenklage über § 395 Absatz 3 StPO.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

16 Antworten auf Unfall mit Kind

  1. 1
    RA JM says:

    Hat die Dame keine Teilkasko? (Duckundwech)

  2. 2
    dpms says:

    Was würde die Nebenklage dem Nebenkläger eigentlich bieten?

    Als Lütte hätte ich mehr Bock auf ein Schmerzensgeld für eine neue Carrera-Bahn oder so… Adhäsion!

    Ist das Verhalten der Frau im Zeitpunkt des Unfalls denn wirklich strafwürdig? Ihr Nachtatverhalten ja schon…

  3. 3

    Die Nebenklage ohne Adhäsions-Antrag in so einem Fall wäre ein Kunstfehler. Und umgekehrt.

    Die Chance, für den Geschädigten per Adhäsionsantrag ein günstiges Ergebnis zu erzielen, ist deutlich größer, wenn er mit den Rechten eines Nebenklägers ausgestattet ist:

    Der Nebenkläger könnte sich durchaus vorstellen, auf den Zeugen und das weitere Gutachten verzichten zu können, wenn im Gegenzug die Angeklagte bereit ist …

    Dieses Druck Verhandlungsmittel hat eben nur ein Verfahrensbeteiligter, der in die Beweisaufnahme eingreifen kann, und das ist eben der Nebenkläger.

  4. 4
    rhabarber says:

    Also: Spielplatz nebenan, winkende Kinder gegenüber, ein Kind läuft nach Winken über die Straße. Wie merkbefreit muss man da eigentlich sein, wenn man in so einer Situation nicht mit weiteren Kindern rechnet? Ich hoffe, aus derartiger Unbedarftheit kann ein Gericht auch schließen, dass die Lady nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.

  5. 5
    W. Koch says:

    Das Wichtigste an dem Fall: Hat das Kind überlebt?

  6. 6
    Tilman says:

    Da lobe ich mir meinen Fahrlehrer. Der hat – nicht nur einmal! – erklärt dass man, wenn man Kinder am Strassenrand sehe oder in „Wohngegenden“ fahre, langsamer fahren und bremsbereit sein soll. Egal ob 30-Schild oder nicht. Und wer sich daran nicht halten würde, der bekäme vor Gericht ganz besonders viel Ärger.

  7. 7
    Referendar says:

    war da nicht was mit Haftungsausschluss bei Kindern und fließendem Verkehr?

  8. 8
    Das Ich says:

    Also Unfälle passieren… Ich denke nicht , dass die Dame da mit Absicht das Kind angefahren hat. Es mag zwar etwas Herzlos klingen, aber das Auto ist beschädigt, und die Frage nach Ausgleich ist berechtigt…ich hab aber absolut keine Idee wie sowas norm.weise ausgeht.
    Irgendwie hat doch bei Kindern immer der Autofahrer Schuld..oder so ..)Echt keine Ahnung)

  9. 9
    SeniorConsultant says:

    @dasIch: „Irgendwie hat doch bei Kindern immer der Autofahrer Schuld..oder so .“

    GENAU SO IST ES. Der Autofahrer ist der „Stärkere“ und hat auf die Schwächeren Rücksicht zu nehmen. Punkt. Den „Ausgleich“ kriegt man dann höchstens über die Vollkasko, aber ganz bestimmt nicht vom Kind (oder Fußgänger oder Radfahrer).

  10. 10
    Rhabarber says:

    Ich als Autofahrer hätte jedenfalls eher versucht, einen auf gut Wetter zu machen. Da stehen die Chancen viel besser, dass man da glimpflich wieder rauskommt. Und die Windschutzscheibe einfach selber gezahlt.

  11. 11

    @ Rhabarber:

    Genau das wäre die richtige Reaktion gewesen. Vielleicht zusätzlich noch ein Plüschtier für den Kleinen.

    Und das alles dann dem Staatsanwalt, notfalls dem Richter als „Nachtatverhalten“ dargestellt und schon kommt man – strafrechtlich – mit einem blauen Auge da wieder raus. Ohne Nebenklage und ohne Adhäsionsantrag.

    Aber manchem Autofahrer ist sein Auto ja wichtiger …

  12. 12
    B. G. says:

    Wenn das mein Kleiner gewesen wäre, hätte ich ihm nach der Genesung erst mal den Arsch versohlt, damit er kapiert, dass man sich nicht mit Autos anlegt.

    Dieses ganze Gesülze heutzutage mit „der Stärkere ist immer schuld“ geht mir mächtig auf die Eierstöcke.

    Lernt endlich wieder, die Kinder zum Überleben zu erziehen.

  13. 13
    me says:

    MAMA?! ich hab dir gesagt, nochmal so ein querulatenspruch und du gehst wieder ins heim.

  14. 14
    doppelfish says:

    @Rhabarber: Sollte man denken, gell? Aber nein, erstmal der Mutter des Kindes Angst einjagen und Schuldgefühle provozieren. Ganz schön kaltschnäuzig. Gut, daß der Anwalt die Nerven behalten hat.

  15. 15

    @SeniorConsultant: auf Kinder würd ich mich ja noch einlassen, aber warum solltet das für Radfahrer und Fußgänger auch gelten? Die können sich ruhig an die StVO halten.

    Und – greift bei Kindern nicht § 833 BGB? ;-)

  16. 16

    @ JuniorConsultant:

    § 828 BGB kann sich aber auch gut sehen lassen hier.