Unfallflucht

Eine nette Geschichte von einer – vorläufig – geglückten Unfallflucht erzählt der Polizeiticker:

Ein Verkehrsunfall löste heute früh einen größeren Polizeieinsatz in Blankenfelde aus.
Ein unbekannt gebliebener Fahrer eines „Nissan“ befuhr gegen 3 Uhr die Blankenfelder Chaussee in Richtung Schildower Straße. Ersten Ermittlungen zu Folge ist er im Bereich einer Straßenbaustelle mit dem linken Fahrzeugspiegel gegen mehrere Absperrbaken gestoßen, danach nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gefahren. Nach dem Anstoß an dem Baum überschlug sich der „Nissan“ und blieb dann im rechten Fahrstreifen auf dem Dach liegen. Als die ersten alarmierten Polizeibeamten vor Ort eintrafen, war der Fahrer des Autos und auch eventuelle Insassen nicht mehr da. Da an dem Unfallort ein unübersichtliches Gelände angrenzt und es nicht auszuschließen war, dass die Fahrzeuginsassen dort hineingelaufen sein könnten, wurden Unterstützungskräfte zur Absuche angefordert. An der Absuche, die negativ verlief, war auch der Polizeihubschrauber beteiligt.
Gegen den noch unbekannten Fahrer wird wegen Verkehrsunfallflucht ermittelt.
Der beschädigte Baum musste von Einsatzkräften der Feuerwehr gefällt werden.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Da wird die Polizei recht zügig an der Wohnanschrift Halter des verunfallten Autos erschienen sein. Je nachdem, ob er zuhause war, wie er aussah, ob und wie er sich dann gegenüber der Polizei verhalten hat, fällt die Entscheidung über seine Fahrererlaubnis dann aus.

Eigentlich ist es ganz einfach, welches Verhalten aus Verteidigersicht das richtige ist.

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrs-Strafrecht, Verteidigung veröffentlicht.

5 Antworten auf Unfallflucht

  1. 1
    Malte S. says:

    Vielleicht hatte er ja das wahnsinnige Glück, dass sein Wagen gerade in dieser Nacht geklaut wurde und er aber nahezu zeitgleich von mehreren Jugendlichen verprügelt worden ist… ;)

    Nebenbei: Auf Ihrer Seite steht im ersten Absatz „Vereidigung durch Schweigen“ – fehlt da nicht ein t?

    [Fixed, thx! crh]

  2. 2
    Walter says:

    Anwälte haben gar kein Interesse an Gerechtigkeit, oder? Sie versuchen immer nur Straftäter auf irgendeine Weise vor dem Gesetz zu schützen?

  3. 3

    @ Walter:

    Was ist für Sie „Gerechtigkeit“?

  4. 4
    Rhabarber says:

    Für die Gerechtigkeit sind ja schon Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht zuständig. Und natürlich BILD (war dabei).

  5. 5
    Paul says:

    Wenn unsere Gesetze eindeutig wären, bräuchten wir auch keine Anwälte. Ein Anwalt muss ein Schlupfloch im Gesetz finden – das ist seine Aufgabe – egal ob er dem z.B. Kinderschänder hilft und der gleich seine nächste Tat begeht.