Unglaublich in Darmstadt

Der Berliner Verteidiger hat dem Darmstädter Richter mitgeteilt, daß er wegen eines Termins am Gericht in Lübben verhindert sei und die Verlegung des Termins in Darmstadt erbeten. Darauf kommt diese Reaktion:

in der Bußgeldache
gegen Rudolf Raser, geboren arn 05.07.1961,
kommt eine Verlegung nur in Betracht, wenn umgehend ein Nachweis für den Termin vor dem AG Lübben an die Nummer 06151 1992 – **** gefaxt wird.

Was glaubt so ein Richter eigentlich, was er ist? Worauf begründet sich das Recht, den Worten eines Verteidigers keinen Glauben zu schenken? Der Richter kennt den Verteidiger noch nicht einmal und erhebt ohne konkreten Anlaß inzidenter den Vorwurf falschen Vortrags. Finde ich ganz schön frech.

Oder sind das die normalen Umgangsformen, da unten in der Provinz von Darmstadt?

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), In eigener Sache veröffentlicht.

23 Antworten auf Unglaublich in Darmstadt

  1. 1
    Dirk says:

    Ach du liebes bisschen …

    Wenn ich (Richter) meine privat gekauften Kommentare von der Steuer absetzen will, muss ich dem Finanzamt auch die Belege einreichen.

    Bei auswärtigen Anwälten, die man nicht kennt, sind nach meiner Schätzung 25% aller Verlegungsanträge mit unwahren Behauptungen über angeblich kollidierende Termine begründet. (Die Quote derer, die nach der Nachweisanforderung nicht antworten und kommentarlos zum Termin erscheinen, ist übrigens noch deutlich höher.)

  2. 2
    Percy says:

    Grandiose Frechheit. Glaubt die Richterschaft, sie sei die einzige Berufsgruppe mit wichtigen Terminen?

  3. 3
    RA JM says:

    § 1 BRAO: Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

    Von gleichberechtigt steht da nichts, auch wenn das viele Kollegen glauben.

  4. 4
    Unbekannt says:

    Mal ne dumme Frage: In der Zeit, wo Sie den Blogeintrag schrieben, hat die Mitarbeiterin das Ganze doch auch an die Nummer gefaxt, oder?
    Empört sein kann man ja dann immer noch.
    Und der Richter hat auch seine Ruh.

  5. 5
    BertBock says:

    das liegt wohl eher daran, das man in DA seit jeher erhebliche Terminierungsschwierigkeiten hat – wie auch sonst man dort mit Eigenheiten zu rechnen hat. Darüber hätte ich aber nicht öffentlich Auskunft erbeten.

  6. 6
    BV says:

    Wieso habe ich eigentlich das Gefühl, dass gerade Strafverteidiger jede Verfügung eines Gerichts als persönlichen Angriff verstehen? Ist es ernsthaft ein Problem, die Begründung für seine Anträge auch zu belegen? Ich kann mir gut vorstellen, dass (gerade Straf-)Richter vielfach Terminsverlegungsanträge reinbekommen, die – zumindest auch – die Verzögerung des Verfahrens beabsichtigen. Warum also nicht mal nachhaken?!

  7. 7

    Ein wichtiges Prinzip meiner Tätigkeit ist es, die Leute, mit denen ich zusammen arbeite, nicht zu belügen. Und wenn mir dann so eine Anfrage ins Haus flattert, empfinde ich es zu nächst als einmal eine Kränkung, wenn der Richter meinen einfachen Worten nicht glaubt.

    Zudem stellt sich mir dann gleichzeitig auch die Frage, inwieweit ich den Worten dieses Richters noch glauben schenken kann, wenn er das gesprochene Wort für derart wertlos hält.

  8. 8

    @ Dirk:

    Als Richter sind Sie – wie jeder andere auch – ein der Staatsgewalt unterworfener Bürger. Im Verhältnis zu Staatswälten und Verteidigern sind sie – zumindest bis zur Urteilsverkündung – gleichgeordnet.

    Bei auswärtigen Anwälten, die man nicht kennt, sind nach meiner Schätzung 25% aller Verlegungsanträge mit unwahren Behauptungen über angeblich kollidierende Termine begründet.

    Das bedeutet, Sie bezichtigen geschätzte Dreiviertel der Anwälte, denen Sie Ihren Wunschtermin ohne Absprache vorgeschrieben haben, inzidenter der Lüge, in dem Sie den Nachweis der Verhinderung fordern. Mit Verlaub: Darüber sollten Sie ernsthaft nachdenken.

    Nebenbei: Zu meinen Mandanten gehörten auch Richter und Staatsanwälte. Trotzdem nehme ich nicht an, daß die überwiegenden Zahl dieser Leute Straftaten begangen haben.

  9. 9

    @ Unbekannt:

    Ich gehöre nicht zu den Verteidigern, die immer dann, wenn ein Richter (oder sonstwer) Hopp! sagt, auch sofort springen.

  10. 10
    Tilman says:

    Soso – „Rudolf Raser“. Bisher war der Blog-Mandant doch immer „Wilhelm Brause“ :-)

  11. 11

    Ich berichte hier aber nicht über einen meiner Fälle, sondern von dem eines Kollegen (Herrn Rechtsanwalt Rudolf Ratte). Deswegen ist diesmal auch mein Lieblings-Mandant nicht beteiligt. ;-)

  12. 12

    Vor fünf Jahren hätte ich nicht geglaubt, dass angesehene Hamburger Anwälte falsche eidesstattliche Erklärungen in eigener Sache sogar bei Peanuts abgeben, dass die von den Anwälten für ihre Mandanten vorbereiteten eidesstatlichen Erklärungen bewusst und wissentlich falsch sind.

    In den nicht ganz zweieinhalb Jahren Gerichtsbeobachtung habe ich seitens der Anwälte soviel Lügen gehört, wie mein ganzes Leben lang nicht.

  13. 13
    Paul says:

    Ist es nicht die Aufgabe des RA zu lügen um seinen Mandanten glaubhaft darzustellen? Ist es nicht in Zivilprozessen sogar dem RA erlaubt zu lügen?
    Bei den Lügen, die die Anwältin der Gegenseite in meinem Fall nachweislich gebracht hat, kommt es mir fast so vor, als ob es die Pflicht eines RA ist zu lügen.
    Das Schlimmste ist aber, wenn Richterinnen (LG Berlin), selbst wenn Sie die Aussage der Gegenseite als Lüge bewiesen bekommen, nicht einmal sauer werden und ohne Beweise weiteren Behauptungen der Lügnerin Glauben schenken.

  14. 14
    doppelfish says:

    Was hätte der RA denn von der hier unterstellten Lüge, er hätte zum angegebenen Zeitpunkt bereits einen Termin? Besteht denn der dringende Verdacht, er würde stattdessen in der Kanzlei die Füsse auf den Tisch legen und pennen, oder andere moralisch verwerfliche Aktionen unternehmen?

    Mit dem, was dann im Termin abgeht, hat das doch nichts zu tun. Ausser, dass es erahnen lässt, was für eine Haltung der Vorsitzende gegenüber dem RA haben wird.

  15. 15
    RA JM says:

    @ Paul:

    Nana, bei Anwaltens wird nicht gelogen, sondern allenfalls die Wahrheit modifiziert!

  16. 16
    Mittendrin Stattnurdabei says:

    @ Doppelfish
    weil der Anwalt vielleicht keine Lust hat, an diesem Tag zu dieser Uhrzeit bei diesem Gericht zu erscheinen sondern lieber Golf spielen, Motorrad fahren oder sonst was will ? Könnte ja vielleicht auch sein. oder ?

    Meine Erfahrungen als Richter decken sich mit denen vom Kollegen Dirk. Natürlich wird da auch gelogen oder private Termine (die idR kein Grund für eine Verlegung sind) als „beruflich verhindert“ vorgeschoben.

    Deshalb lasse ich mir -abgesehen von ein paar Anwälten oder Sachverständigen, die ich persönlich kenn- vom jedem, der eine Terminsverlegung will, eine Bestätigung der Verhinderung schicken, egal ob er Anwalt, Minister oder Vorstandsvorsitzender ist.

    Abgesehen davon ist die Verhinderung des Verteidiger in einer OWi Sache nach dem Gesetz nicht einmal ein Grund für eine Terminsverlegung (vgl. § 228 StPO), auch wenn man es in der Regel macht.

  17. 17
    RA Rudolf Ratte says:

    Mir sind auch mehrere Richter bekannt, die es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. So ist das leider nunmal. Die Richterschaft berücksichtigt ihre Golftermine eben schon bei der Ansetzung des Termins. Immerhin wird in Darmstadt ja auch nur an einem Tag terminiert, da hat man dann eben Zeit zu haben.

    Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass § 228 StPO nicht die Terminsverlegung, sondern die Aussetzung bzw. Unterbrechung behandelt. Es dürfte § 213 StPO einschlägig sein. Die Entscheidung steht im Ermessen des Richters.

    Zugleich ist es zumindest in Berlin ständige Rechtsprechung, dass der Betroffene ohne seinen Anwalt nicht zu erscheinen braucht. Insofern ist es doch ganz vernünftig, Termine wegen Verhinderung des Anwalts zu verlegen.

  18. 18

    @ Mittendrin Stattnurdabei:

    Diese Art von Berufs-Auffassung findet sich häufiger bei Richtern am Amtsgericht. Hier habe ich einmal etwas ausführlicher über einen solchen berichtet. Dort findet man auch zwei Entscheidungen, die die Auffassung – jedenfalls für den Berliner Sprengel – mit deutlichen Worten widerlegen.

    Vorsitzende von Strafkammern beim Landgericht sind übrigens in aller Regel wesentlich souveräner, wenn es um Kleinigkeiten wie Terminsorganisation geht.

  19. 19
    Mittendrin Stattnurdabei says:

    Den Strafkammervorsitzenden sitzt aber auch § 140 I Nr. 1 StPO mit der Folge § 338 Nr. 5 StPO im Genick.

    Für Strafrichter und erst recht für OWi Verhandlungen gilt das nicht. Mag sein, dass die Berliner Gerichte da kuschen. Hier ist das anders.

  20. 20
    Tilman says:

    @14: Der Vorteil ist dass der Fall in die Länge gezogen wird. Irgendwann erinnern sich Zeugen immer schlechter, ziehen um, wandern aus, werden krank, haben selbst Termine, etc. Und falls nach langer Verzögerung doch was zustande kommt, kann der Angeklagte sogar auf eine mildere Strafe hoffen (wenn er denn verurteilt wird).

  21. 21

    @ Mittendrin Stattnurdabei:

    Damit ich mich ggf. vorher warmlaufen kann: Wo ist „Hier“? Antwort gern per eMail, die ich vertraulich behandeln werde.

    Wenn Sie zufällig im Sprengel des OLG Dresden urteilen, dürfte Sie diese Entscheidung interessieren: Ohne Verteidiger geht da gar nichts. Weitere Entscheidungen anderer OLG gern auf Anfrage. Wir sind auch außerhalb Berlins recht erfolgreich mit unseren Terminsverlegungsanträgen. ;-)

  22. 22
    RA Rudolf Ratte says:

    Nur mal so ein kleines Beispiel dafür, wie Richter die Sache mit den Terminen so handhaben:

    Der Verteidiger war relativ kurzfristig verhindert und konnte das auch belegen. Die Richterin regte sich furchtbar auf und verweigerte den Termin zu verlegen. Um die Sache nicht eskalieren zu lassen, konnte der Mandant zu einem kurzfristigen Verteidigerwechsel überredet werden. Die Richterin beschwerte sich massiv über die Verzögerungstaktik der Verteidigung.

    Einige Wochen später. Selbe Richterin, selber Mandant, selber (erster) Verteidiger. Ein Termin wird festgesetzt, da kann der Verteidiger nicht. So geht das nicht, verlegt wird nicht. Mit Mühe und Not erfolgt erneut ein Verteidgerwechsel.

    Heute, einen Tag vor dem Termin, der Anruf der Richterin. Der Termin müsse aufgehoben werden, da das Dienstende dringend eingehalten werden müsse. Neuer Termin von Amts wegen. Ach ja, acht Zeugen, der Termin sollte um 13.45 Uhr beginnen. Um 18.00 Uhr spielt Deutschland. Ein Zusammenhang?

    Vielleicht kann man dann verstehen, weshalb es ein Ärgerniss ist, wenn unnötige Schwierigkeiten gemacht werden, wenn der Verteidiger verhindert ist. Das Gericht dagegen stets macht was es will.

  23. 23
    Rudolf Raser says:

    oh, je…. Wenn der Mann sich schon bei einer freundlichen Bitte um Terminverlegung so geriert, sehe ich in meinem Fall alle Felle (no pun intended) davonschwimmen…