Untauglicher Versuch

Irgendwann hat der Bewohner der Kreuzberger Paterrewohnung einmal zu oft das Küchenfenster unbeaufsichtigt offen gelassen. Jetzt hat er ein ästhetisches Problem:

Geklauter Stuhl

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß sich der Stuhldieb aufgrund dieser Unmutsäußerung wieder bei ihm (ihr?) einfindet und den Stuhl zusammen mit einem Blumenstrauß zurückbringt: Tschulligung, war nur ein Versehen.

So sind’se, die alternativen Kreuzberger, galuben bis zur Schmerzgrenze immer nur an das Gute im Menschen.

An den Stuhldieb: Die Rückgabe des Stuhls an den Ästheten führt nicht zur Straflosigkeit. Der Diebstahl ist beendet und damit ist der strafbefreiende Rücktritt nach § 24 StGB ausgeschlossen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

8 Antworten auf Untauglicher Versuch

  1. 1
    doppelfish says:

    Wie gemein! Jetzt hat der Stuhl-Ästhet ja gar keine Chance mehr, daß er sein Sitzmöbel zurückbekommt.

  2. 2
    Pascal says:

    Aber man könnte doch auf den nach § 248a StGB erforderlichen Strafantrag verzichten. Oder kann die Diskussion in einem bekannten Blog ein besonderes öffentliches Interesse begründen?

  3. 3
    Referendar says:

    wollte auch grad die Strafantragserfordernis einwenden. Einen Strafantragsverzicht kann man ja vereinbaren, bei Rückgabe. Bei den üblicherweise in Kreuzberg verwendeten Küchenstühlen dürfte die Bagatellgrenze doch sicher nicht überschritten sein?

    Bei uns in Bayern sinds im Zweifel nämlich immer barocke Erbstück-Stühle.

  4. 4

    Ok, wenn der Stuhl einen Wert von weniger als 25 Euro hat, dann ist ein ästhetischer Strafantrag erforderlich (BGH, 2 StR 176/04).

    Unterschätze aber niemand die wirtschaftliche Leistungsfähig der Kreuzberger Alternativen. Das sind oft genug Lehrer, die für Bio-Küchenstühle aus heimischen, im Mondschein angepflanzten Hölzern mehr ein Hartz-IV-Vermögen ausgeben. ;-)

  5. 5
    RA Rudolf Ratte says:

    Und im Übrigen besteht Berlin, insbesondere Kreuzberg, doch nur aus Schwaben und Altbayern, so dass die Gefahr besteht, dass die Erbstücke hierher gebracht wurden.

  6. 6
    rhabarber says:

    Hmm, also das Plakat könnte den Stuhldieb auch auf die Idee bringen, die anderen drei Stühle auch noch zu klauen. Dann wäre das ästhetische Problem gelöst, und die neuen Stühle passen alle zueinander. Außerdem, ein Stuhl alleine führt leicht ins soziale Abseits!

  7. 7
    Experte says:

    Sollte man nicht wenigstens als Strafverteidiger soviel vom materiellen Strafrecht wissen, dass man den Unterschied zwischen einer „vollendeten“ Tat und einem „beendeten“ Versuch kennt?

  8. 8
    doppelfish says:

    @06 (rhabarber): Nein, ins ästhetische Abseits ;)