Gar nicht so selten sind Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwälte. Da Rechtsanwälte eher schwierige Mandanten eines Strafverteidigers sind ;-) , möchte ich hier auf einen kleinen Beitrag hinweisen, den Richter am OLG Hamm Detlef Burhoff heute auf seinen Seiten (dort unter Ziffer II.) veröffentlicht hat.
Prädikat: Lesenswert, insbesondere für die Zivilrechtler unter den Anwälten.
da gab es doch neulich mal so einen Fall …
Ich weiß nicht, wovon Sie reden.
der endete doch sogar mit einer verurteilung. war glaub ich südlich von bad hersfeld
Vielleicht hiervon? ;-))
[… weiterführender Link gelöscht; belassen wir es hier bei spannenden Andeutungen und Anspielungen. Wer sie versteht, ahnt warum; wer nicht, den kümmert’s nicht. crh]
gibts da eigentlich auch Beiträge zu anderen Vermögensdelikten bei Rechtsanwälten?
Das Solothurner Obergericht, Strafkammer hat den Hochstapler und Sozialhilfebetrüger unter anderem wegen gewerbsmässigem Betrug für schuldig befunden.
Seine Masche zog er über Jahre hinweg durch: Paul E. Wittmer gab sich als Anwalt mit gleich mehreren Doktor- und einem Professorentitel aus, kassierte Vorauszahlungen, nahm Gelder entgegen, um sie angeblich gewinnbringend anzulegen.
Wegen u.a. gewerbsmässigem Betrug wurde er zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt.
Urteil STAPA.2006.32 v. 16.08.2007 am 22. Januar 2008 in Rechtskraft erwachsen
[Den laaaaangen Original-Wortlaut der Entscheidung habe ich entfernt, den und anderes über den beschriebenen Fall gibt es hier zu lesen. crh.]
„gab sich als Anwalt mit gleich mehreren Doktor- und einem Professorentitel aus“
ja, aber hier geht es um Leute, die doch Rechtsanwälte SIND.
Ich warte seit 14 Jahren auf mein Geld vom Verwaltungsgericht, das der Anwalt in der Tasche hat, mit Zinsen so was wie 100.000.-E Aber Anwälte sind so mächtig, dass man lieber Rechtswissenschaften studiert und alles ohne Anwalt macht, so wie ich nun, bloss es geht eben nur wenn es keinen Anwaltszwang gibt und der müsste überall aufgehoben werden, sonst hat man vom gewonnenen Prozess gar nichts (ich gewann auch nur deshalb, wiel ich meine eigenen Schriftsätze nachschickte und der Anwalt wunderte sich sogar, dass ich den Prozess gewann!) Aber ich konnte dennoch nicht auf meine Stelle zurück, weil eben Unis sehr mächtig sind. Nicht Recht, sondern Macht muss man haben eben!
Wer als RA kein Anderkonto für Mandantengelder hat, hat es nicht anders verdient, im Falle eines Falles einen deftig abzubekommen.
Finde nur ich den (ehemals?) verlinkten Aufsatz nicht..?
Hallo,
mit einem RA habe ich in einer Schwerbehindertensache gegen ein Versorgungsamt
„gekämpft“. Für das Widerspruchsverfahren wurde ein Vorschuss in voller Höhe an den RA vorab gezahlt (etwa 300 €).
Das Versorgungsamt erkannte vor dem Sozialgericht unserer Anligen an und erklärte auch, die außergerichtlichen Kosten zu übernehmen. Das Verfahren war erledigt und der RA bedankte sich noch kurz schriftlich beim Mandanten.
Mandant hat etwa 2 Wochen später das Versorgungsamt gebeten, ihm die Kosten für das Widerspruchsverfahren zu erstatten und auf sein Konto zu überweisen. Nach Wochen ohne Reaktion des VA fragte der Mandant dort an und erhielt die Mitteilung, dass die außergerichtlichen Kosten an den Anwalt überwiesen worden sind. Der RA hat das Widerspruchsverfahren als 2 mal erhalten!
Der Anwalt wurde schriftlich aufgefordert, dem Mandanten 300 € auf sein Konto zu überweisen. Leider nach 2 Wochen ohne Reaktion.
Wie könnte so ein Verhalten des RA strafrechtlich bewertet werden? Vor welchem Gericht verklagt Mandant den RA auf Herausgabe des Geldes?
MfG Remi