Urteil 14 Jahre nach der Tat

Nach einer unerklärlichen Serie von Vergewaltigungen verbunden mit schwerem Raub in den Jahren 1992/94 brach Peter Z. ebenso unvermittelt wieder mit seinem Tun und „resozialisierte sich“, so der Anklagevertreter, „selbst“. Die Taten konnten Peter Z. später peu à peu per DNA-Tests nachgewiesen werden.

berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.

Genauso wie die Taten abgeurteilt wurden, mußte nach und nach immer wieder eine Gesamtstrafe gebildet werden. Zuletzt blieben zehn Jahre und zehn Monate übrig für insgesamt vier Taten. Allerdings nur auf dem Papier, verbüßt hat der Verurteilte bislang „nur“ vier Jahre und drei Monate. Wegen des Zeitablaufs werden es wohl auch nicht mehr werden, vermutet Barbara Keller in dem zitierten Artikel.

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