Verdachtsanzeigen durch Rechtsanwälte?

Im Kampf gegen weltweite Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sollen künftig schärfere Vorgaben gelten. Das Kabinett beschloss, eine neue EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. So müssen Bargeschäfte im Umfang von mehr als 15 000 Euro künftig registriert werden. Bisher waren im Wesentlichen nur Banken und Finanzdienstleister verpflichtet, Vorkehrungen gegen Geldwäsche zu treffen und den Behörden verdächtige Fälle zu melden. Nun sind zum Beispiel auch Steuerberater und Rechtsanwälte gefordert.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Betroffenen nicht nur die Identität ihrer Kunden überprüfen, sondern auch jeden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung den Behörden melden müssen. Der Beschluss kommt verspätet, sollte eigentlich schon seit Dezember Gesetz sein.

Quelle: dpa via Berliner Morgenpost

Verteidigergespräche werden abgehört, Honorareingänge werden nicht nur dem Fiskus, nun auch noch den Finanzermittlern mitgeteilt. Und irgendwann übernimmt die Staatsgewalt dann auch noch die Verteidigung.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches veröffentlicht.

2 Antworten auf Verdachtsanzeigen durch Rechtsanwälte?

  1. 1
    doppelfish says:

    So kann man das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte nachhaltig zerstören.

  2. 2
    Andy says:

    Heißt das nun, daß ich nun bei jedem Autokauf beweisen muß, daß mein Geld nicht aus dubiosen Quellen stammt?