Verjährung

Aus einer Ermittlungsakte – es geht um einen räuberischen Diebstahl von 1.200 Euro aus einer Postbankfiliale:

Strafverfolgungsverjährung tritt nicht vor Ablauf des 26.12.2025 ein, da am 19.12.2005 ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten beantragt und dieser am 27.12.2005 erlassen wurde (Bd. I BI. 235, 239).

20 Jahre – ganz schön lange Zeit.

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