Vermögen des Vaters

Es geht um Bargeld, Reiseschecks sowie Schmuck und Uhren im Gesamtwert von 150.000 Euro, das aus mit einem Safe verschwunden ist.

Aus der Anklageschrift:

Der Angeschuldigte bestreitet die Tat und erklärt, er habe es nicht nötig in dieser Weise kriminell zu werden, da er ein gutes Vermögen seines Vaters erben werde.

Der Rest der Anklageschrift ist von ähnlicher Qualität.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

4 Antworten auf Vermögen des Vaters

  1. 1
    Brandau says:

    Auch Referendare müssen mal üben ;-)

  2. 2

    Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, daß das kein Referendar war.

    Und überhaupt: Sowas können Referendare besser – die sind noch nicht blind und haben auch keinen Schaum vorm Mund.

  3. 3
    Stefan says:

    Als Nicht-Jurist verstehe ich das nicht. Da ist eine schlechte Aussage des Angeklagten in der Akte. Gut. Was hat das die schlechte Aussage mit der Qualifizierung des Wiedergebenden zu tun ?

  4. 4

    @ Stefan:

    An die Anklageschrift stellt das Gesetz hohe formelle Ansprüche. Belletristik und Stimmungsmache haben dort nichts zu suchen.

    Vergleichen Sie den Fall mit einem ärztlichen Rezept für Antidepressiva, auf den Beileidsbekundungen des Arztes an den Patienten stehen.