„Und wie stellen Sie sich die Finanzierung Ihrer Verteidigung vor?“ habe ich den Beschuldigten gefragt. „Kein Problem, wenden Sie sich einfach an meinen Vermögensverwalter.“ erwiderte der Mandant.
Aha, Vermögensverwalter. Ich war neugierig und habe dann mal bei ihm angerufen. Der Vermögensverwalter prustete ins Telefon, als ich ihm den Grund meines Anrufes mitteilte.
Ist dann aber keine Sache wegen Insolvenzverschleppung?
Vermögen braucht immer einen Verwalter, auch wenn es nur Unvermögen ist :-)
Oftmals kommen ja derartige Vermögensverwalter ins Spiel, wenn sich das Unvermögen des vermeintlichen Vermögensverwalters herausgestellt hat.
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