Vertrauen in ein faires Verfahren

Der Mandant verteidigt sich durch Schweigen. Das gefällt den Ermittlern nicht. Die meisten, und ganz besonders die guten und erfolgreichen, respektieren aber das Recht des Beschuldigten. Schließlich ist das „Schweigerecht“ ein Schwergewicht unter den Beschuldigtenrechten.

Es gibt aber auch andere Ermittler, zum Beispiel den Ermittler K vom LKA.

Das Gericht hatte einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß erlassen: Der Mandant sollte eine Speichelprobe für einen DNA-Abgleich abgeben. Ich habe dem K vom LKA mitgeteilt, daß die Vollstreckung des Beschlusses nicht erforderlich sei – der Mandant wird „freiwillig“ auf dem Amt erscheinen.

K vom LKA hat mir dabei versprochen, lediglich die Speichelprobe zu nehmen und ihn ansonsten nicht zur Sache zu vernehmen. Deswegen könne ich darauf verzichten, den Mandanten auf dem Weg zum LKA zu begleiten, versicherte K.

Solche Abreden zwischen Ermittler und Verteidiger sind üblich und man kann sich in aller Regel auf das gesprochene Wort verlassen. Auch das gehört zum fairen Verfahren.

Es war sicher nicht nur die reine Neugierde, die den K vom LKA dazu bewegt, doch eine kleine Frage zu stellen. Erst eine kleine, dann noch eine und dann noch eine … Der Mandant war vorbereitet. Er widerstand auch dem Druck des Ermittlers: „Was soll denn Ihre kleine Tochter von Ihnen denken, wenn sie erfährt, daß Sie der Polizei nicht helfen?!“ In der Akte fand sich der Vermerk:

Herr D. wiederholte stereotyp, daß er auf Anraten seines Verteidigers keine Fragen beantworte.

Schade eigentlich, daß es dem Mandanten nicht nützt, wenn ich diesem K vom LKA mit ganz deutlichen Worten sage, was ich von ihm halte. Ich werde leider damit warten müssen, bis das Verfahren gegen den Mandanten eingestellt wurde. Aber dann …

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

9 Antworten auf Vertrauen in ein faires Verfahren

  1. 1
    Kampfschmuser says:

    Schon armselig, wenn man sich da nicht mehr auf das gesprochene Wort eines Anderen verlassen kann.

    Andererseits zeigt es ein wenig, dass Herr K vom LKA ein wenig nackig da stehen könnte und dringend neue Ansatzpunkte benötigt. Somit gut für ihren Mandanten, schlecht aber für die Ehre. Gottseidank die Ehre von Hr. K vom LKA. ;)

  2. 2
    RA says:

    ich weiss nicht ob ich einfach von natur aus misstrauisch bin oder nur gegenüber der polizei…ich gehe lieber immer mit, auch wenn nur eine erkennungsdienstliche behandlung erfolgen soll…nun gut, bei mir ist das lka auch genau gegenüber vom büro;-)

  3. 3

    Tja, leider gibts wohl nur einen Grund, warum K es trotz Zusage versucht hat: Weil er bisweilen damit wohl Erfolg hat.

  4. 4
    Das Ich says:

    Was passiert nach dem Verfahrenmit dem K? Kaufen sie sich dann einen kleinen Kurzbasie, für den kleinen Ärger zwischendurch ;) ?
    Oder gibt es da andere Möglichkeiten…würde mich mal interessieren.
    Viele Grüsse,
    Das Ich

  5. 5
    doppelfish says:

    Tja, leider gibts wohl nur einen[1] Grund, warum K es trotz Zusage versucht hat: Weil er bisweilen nicht sieht, wie er hier anderweitig „Erfolg“ haben könnte.

    [1] Naja, noch einen.

  6. 6

    @ Das Ich.

    Sie erfahren es zur gegebener Zeit aus der Zeitung: Racheverteidiger köpft Verräterkommissar. Oder so ähnlich. ;-)

  7. 7
    scheunenmann says:

    Das hat K sicher von höhergestellten, wählbaren Persönlichkeiten gelernt — klar versprochen und doch gebrochen …

  8. 8

    […] wenn der Verteidiger von einem Ermittler hintergangen wird […]

  9. 9
    Strafverteidiger says:

    „Solche Abreden zwischen Ermittler und Verteidiger sind üblich und man kann sich in aller Regel auf das gesprochene Wort verlassen.“

    Von hier aus eindeutig zwei Mal ein klares „nein“.