• Der Kämpfertyp, der, gestützt durch die Wärme und den Rückhalt der Mutter, die Konflikte mit dem Vater hat austragen können, der eine Streitkultur ohne Sanktionen erlebte, der deswegen Streit aushalten und Autoritäten widersprechen kann.
• Der Harmonietyp, geprägt von kleinbürgerlicher Ängstlichkeit und den Idealen einer harmoniesüchtigen Gesellschaft, der mit dem Ziel der Verständigung auftritt, der der geborene „Dealer im Strafprozess“ ist und bei Absprachen gute Erfolge hat, bei streitigen Hauptverhandlungen allerdings blass aussieht.
• Der Affekttyp, der die Vorwürfe gegen seinen Mandanten auf sich bezieht, von unbewusstem Schuldgefühl und Strafbedürfnis geprägt ist, der eher sich und seine Emotionen als den Mandanten verteidigt, der sich dann auch selbst häufig nicht als echten Verteidiger erlebt.
• Der narzisstische Typ, der den Auftritt braucht, dem es auf die Selbstdarstellung ankommt, der der Beste sein muss, der nicht erträgt, dass der Vorsitzende die Verhandlung leitet, der nur auf sich bezogen ist, der keine Kultur der Wahrnehmung hat, der auf Mandanten durchaus den Eindruck eines „echten“ Verteidigers macht, ohne aber wirklich große Leistungen und Erfolge erzielen zu können, der dann merkt, dass er sich unbeliebt gemacht hat und dies dann durch einen raschen Rückzug in die Harmonie (Deal) auszugleichen sucht.
Quelle: RA Dr. Matthias Zieger im Berliner Anwaltsblatt, 12/2008, S. 468 über einen Vortrag von RA Gerhard Jungfer zum Thema „Psychologie der Strafverteidigung“.
Es ist nicht einfach, sich da irgendwo einzuordnen. Vielleicht hat jeder von jedem ein bisschen, der eine hiervon mehr, der andere davon.
Ach, und ich dachte, Du wärst der klassische Harmonietyp
– jedenfalls auf dem Lande –
duck und wech und Frohes Fest!
Das Kantholz mit der weichen Birne
Es gibt fünf Typen. Ihr Kollege hat nämlich den Querulanten vergessen.
Und dann klappt’s auch gleich viel besser mit der Einordnung ;)