Vorenthaltener Lohn?

Aus unserer Einnahme-Überschußrechnung 2007:

Für „Personalkosten“ hat unsere Kanzlei insgesamt 31.171,22 Euro aufgewand, die nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt wurden.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

3 Antworten auf Vorenthaltener Lohn?

  1. 1
    doppelfish says:

    Das sind grob 53% der aufgewandten Kosten. Leider.

  2. 2
    Tilman says:

    Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaften, etc?

  3. 3
    doppelfish says:

    Der „Arbeitgeber-Anteil“ sorgt für die Täuschung. Für jeden Euro, der – laut Lohnabrechnung – an Krankenkasse oder Sozial- und Rentenversicherung gezahlt wird, muß der Arbeitgeber noch einen Euro aus seiner Kasse nehmen und bezahlen, ohne dass dieser zum Brutto-Lohn zählt.

    Auch wenn die Abgabenqote, die sich der Arbeitnehmer laut Lohnabrechnung ausrechnen kann, immer unter ca. 45% liegt: Gemessen an dem Geld, das der Arbeitgeber aus seiner Kasse nehmen muß, liegt die Abgabenquote ab einem Brutto-Einkommen von knapp über 30’000 EUR/a über 50%. Trauriger Höchststand sind grob 54% bei 60’000 EUR/a.