Aus unserer Einnahme-Überschußrechnung 2007:
Für „Personalkosten“ hat unsere Kanzlei insgesamt 31.171,22 Euro aufgewand, die nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt wurden.
Aus unserer Einnahme-Überschußrechnung 2007:
Für „Personalkosten“ hat unsere Kanzlei insgesamt 31.171,22 Euro aufgewand, die nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt wurden.
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
Dies schließt sich in 20Sekunden
Das sind grob 53% der aufgewandten Kosten. Leider.
Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaften, etc?
Der „Arbeitgeber-Anteil“ sorgt für die Täuschung. Für jeden Euro, der – laut Lohnabrechnung – an Krankenkasse oder Sozial- und Rentenversicherung gezahlt wird, muß der Arbeitgeber noch einen Euro aus seiner Kasse nehmen und bezahlen, ohne dass dieser zum Brutto-Lohn zählt.
Auch wenn die Abgabenqote, die sich der Arbeitnehmer laut Lohnabrechnung ausrechnen kann, immer unter ca. 45% liegt: Gemessen an dem Geld, das der Arbeitgeber aus seiner Kasse nehmen muß, liegt die Abgabenquote ab einem Brutto-Einkommen von knapp über 30’000 EUR/a über 50%. Trauriger Höchststand sind grob 54% bei 60’000 EUR/a.