Der Gegner soll an meinen Mandanten die Kosten des Verfahrens zahlen. Runde 2.000 Euro. Der Gegner schreibt, er hätte aber kein Geld. Er will Raten zahlen. Das lehne ich im Auftrag meines Mandanten ab.
Dann beauftragt der Gegner einen (ersten) Anwalt, der mir kollegialiter mitteilt, daß der Gegner kein Geld habe. Ich solle doch meinem Mandanten raten, auf die Forderung zu verzichten. Das lehne ich im Auftrag meines Mandanten ab.
Nun beauftragt der Gegner einen weiteren Anwalt. Der schlägt meinem Mandanten erneut eine Ratenzahlung vor. 20 (zwanzig) Euro monatlich. Ich habe ziemlich deutlich geschrieben, was wir von diesem Vorschlag halten. Der Anwalt bettelt dann noch ein zweites Mal darum, seinen 20-Euro-Vorschlag anzunehmen. Das lehne ich im Auftrag meines Mandanten ab.
Vor drei Wochen ruft dann dieser Anwalt nun bei meinem Mandanten an und versucht mit ihm direkt die Ratenzahlung zu vereinbaren.
Der Kundige weiß, daß der Herr Rechtsanwalt auf der Rasierklinke tanzt. Denn § 12 Absatz 1 der Berufsordnung der Rechstanwälte (BORA) ist insoweit recht eindeutig:
Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln.
Das habe ich dem Herrn Kollegen dann auch mit allgemein verständlichen (vulgo: ganz deutlichen) Worten erklärt. Seine Reaktion? Er schreibt direkt an meinen Mandanten:
… wir kommen zurück auf das mit Ihnen vor einigen Wochen geführte Telefonat, in dem Sie uns eine Rückmeldung innerhalb weniger Tage zusagten. Bedauerlicherweise ist eine Rückmeldung Ihrerseits nicht erfolgt. Wir dürfen Sie daher höflich um Mitteilung bitten, ob Sie der seitens unseres Mandanten angeregten Ratenzahlungsvereinbarung zustimmen.
Ja, hallo?! Mir fällt dazu wirklich nichts mehr ein. Was mache ich denn mit so einem Kerl?
Nur nebenbei: Wohin so ein blödsinniges Verhalten des gegnerischen Kollegen führt, zeigt diese Mitteilung des für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerichts.
Daß der gegnerische Mandant sich … so … verhält, kann man ja noch … verstehen. Aber der Anwalt sollte es doch besser wissen.
beim cheffe wäre da eine „eingabe bei den hierfür vorgesehenen stellen“ fällig. natürlich unter vorheriger androhung mit ebendiesen worten.
Kammerverfahren.
Wer trotz deutlicher Vorwarnung nochmal solchen Bockmist macht, hat’s nicht anders verdient.
2000 EUR geteilt durch 20 EUR geteilt durch 12 Monate/Jahr plus Zinsen = Unendlich viele Jahre.
@ C.J.
Eben deswegen bin ich diesem unsinnigen Vorschlag auch entsprechender Form entgegen getreten. So lange, wie der Gegner zahlen will, lebe ich doch gar nicht mehr. ;-)
Kammerverfahren.
Wer trotz deutlicher Vorwarnung nochmal solchen Bockmist macht, hat’s nicht anders verdient.
Dominik Boecker am 20. Juni 2008 um 12:08
QFT
Die Rasierklinke muss ich mir merken :-)
Das mit dem „K“ gehört so. Das ist kein Schreifehler. ;-)
Merkwürdig dass der Schuldner Geld hat, Anwälte zu bezahlen, denn die werden doch nicht ohne Vorschuss arbeiten, oder?
Hallo,
das Wort was Ihnen fehlt lautet:
DREIST
und isser schon verhaftet?
@ Referendar:
Nein, so schnell arbeiten die Gerichtsvollzieher nicht. Aber die Schufa schon, die notiert so einen Haftbefehl recht zügig in den Datenbestand.
gut zu wissen, ich zwangsvollstrecke auch grad. allerdings läuft das eher unspektakulär, mit apathischem schuldner.
Herr Anwalt hat leider in seinem Statement und der Beschreibung nicht erwähnt dass ich Harz 4 Empfänger bin und diese 20.- Euro nur so lange zahlen wollte bis ich einen Job bekomme. Bitte, wenn schon dann die Ganze Wahrheit Herr Anwalt!
Gruss
Der Schulder
Noch ein Kommentar zum „Tilman“…JA ES GIBT NOCH SOLCHE MENSCHLICHEN ANWÄLTE!!
@ Der Schuldner:
Es geht hier nicht um den Schuldner, sondern um dessen Bevollmächtigten.
@ Schuldner
na und?
Ach Herr Anwalt, um den Bevollmächtigten geht es, nicht um den Schuldner? Hm, jetzt bin ich aber überrascht…
[…] Der Gegner hatte auch einen Anwalt, dann sogar einen zweiten. Obwohl er mir wiederholt mitgeteilt hatte, daß er kein Geld habe. Richtig arm sei er, der Arme. Trotzdem legten sich beide Anwälte mächtig ins Zeug für den armen Hartz-IV-Empfänger. Nicht nur ins Zeug legte sich der eine, sondern dann auch noch mit mir an. Über diesen Kerl hatte ich dann hier bereits berichtet. […]