Weitere deutliche Worte ins Wohnzimmer

Über den Herrn „Kollegen“, der in der Haftanstalt die Mandanten anderer Verteidiger anbaggert, habe ich bereits in einem offenen Brief berichtet. Welche Katastrophen ein übertriebener Instinkt bei der Jagd auf neue Mandanten anrichten kann, war hier auch schon zu lesen. Dazu (zu dem Fall, nicht zu meinen Beiträgen) hat sich dann auch das Gericht bereits geäußert.

Nun bekommt der Hobbyist noch einen gerichtlichen Nachschlag. Er hatte meine Entpflichtung als Verteidiger beantragt. Dieser Antrag wurde vom Gericht in einem Beschluß zurückgewiesen.

Denn entgegen der Auffassung des Wahlverteidigers J** wäre bei Niederlegung des Wahlmandats nicht er zum Pflichtverteidiger zu bestellen, sondern Rechtsanwalt Hoenig. Dies würde jedoch zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung zwingen, wenn Rechtsanwalt Hoenig bis dahin nicht an dieser mitgewirkt hätte. Das könnte wiederum zu erheblichen negativen Folgen für den Angeklagten V führen.

Nach dem bisher gezeigten Verteidigungsverhalten muss das Gericht aber zudem befürchten, dass Rechtsanwalt J** darauf keine Rücksicht nehmen würde. Es war bislang fast ausschließlich auf die Frage der Entpflichtung des Rechtsanwalts Hoenig konzentriert, obwohl diese für den inhaftierten Angeklagten V nicht vorrangig gewesen sein dürfte.

Der Angeklagte hätte durch das Auftreten von zwei Verteidigern im Hauptverhandlungstermin am 3.7.2008 und eine dortige Entscheidung zur Frage, ob eine Entpflichtung erfolgt, keine erkennbaren Nachteile gehabt. Infolge des von seinem Wahlverteidiger vor der Hauptverhandlung gestellten Befangenheitsantrags, der sich aus der Frage der Entpflichtung entwickelt hat, musste er aber in der Zeit vom 3.7.2008 bis zum 28.7.2008 in Untersuchungshaft bleiben. Und dies obwohl der Antrag, wie im dazu ergangenen Beschluss ausgeführt ist, selbst bei fehlerhafter Behandlung der Frage der Entpflichtung durch das Gericht keinen Erfolg haben konnte!

Ich bin auf den Hauptverhandlungstermin gespannt, zu dem der Herr Rechtsanwalt J** sicherlich dann auch erscheinen wird. Und auf seine Verteidigungsstrategie. Ich schließe nicht aus, daß er dem Mandanten zu einem Geständnis rät, während ich auf einen Freispruch hinaus möchte.

… und der arme Angeklagte ist der am Ende Gekniffene …

Dieser Beitrag wurde unter Verteidigung veröffentlicht.

3 Antworten auf Weitere deutliche Worte ins Wohnzimmer

  1. 1
    Chris says:

    Nunja, manchmal muss man Anwälte nicht verstehen ;)

    Ich bin selbst kein RA, habe jedoch viel mit jeder Gattung zutun. Ein guter Freund von mir, sagte einmal über die RAin bei der meine Freundin beschäftigt war folgendes:
    „Manchmal muss man einfach damit leben, dass man im Boden versinken möchte, wenn man einige Individuen der eigenen Berufsgattung erlebt. Diese Person ist die größte Beleidigung die mir als RA jemals untergekommen ist.“.
    Es sei angemerkt, dass jene RAin (FA Arbeitsrecht), im Arbeitszeugnis etwas von „Sie hat die Wände der Kanzlei gestrichen .. Sie war ebenfalls für das Putzen der Fenster zuständig .. etc“ geschrieben hat.

    Gruß,
    Chris

  2. 2
    Das Ich says:

    @Chris…
    Also wenn das ein Arbeitszeugnis einer Putzfrau ähhh entschuldigung Raumpflegerin war oder eines Hausmeisters, dann gehört das eben dazu. ,-)

  3. 3

    […] Piraten in den Haftanstalten herum irren, um fremde Mandate zu entern, waren schon wiederholt ein Thema hier im Blog. Es gibt eine weitere Variante der Selbstüberschätzung, diesmal mit einem Bezug zum […]