Weniger Selbsttötungen im Knast

Die Zahl der Selbsttötungen in Berliner Gefängnissen ist stark rückläufig. Haben 2006 in der Untersuchungshaftanstalt Moabit noch neun Häftlinge Selbstmord begangen, war es im vergangenen Jahr nur noch einer. Seit einem Jahr (Februar bis Februar) hat die Haftanstalt keine Selbsttötung zu verzeichnen. Das geht aus einer Untersuchung der JVA Moabit hervor, die gestern im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses vorgestellt wurde.

Quelle: Berliner Morgenpost

In diesem Zusammenhang: Ich frage mich immer wieder, was hinter der Bezeichnung „Selbstmord“ für einen Suizid steht. Wenn sich ein Gefangener in der Zelle erhängt, hat er diese Tötung doch nicht aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen (§ 211 StGB) begangen. Ein Suizid ist kein qualifizierter Totschlag am eigenen Leibe. Oder?

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht, Strafvollstreckung veröffentlicht.

4 Antworten auf Weniger Selbsttötungen im Knast

  1. 1
    Hilmar says:

    Ist Mord denn überhaupt ein qualifizierter Totschlag?

    (HiHi)

  2. 2

    Stundentenpack, pah! Sie sind hier in einem Praktiker-Blog und nicht im Wolkenkuckucksheim einer Universität. ;-)

  3. 3
    Gerd Kraemer says:

    Auch ein Praktiker sollte aber doch schon einmal davon gehört haben, dass der jetzige Mordtatbestand jüngeren Datums ist (1941) und man vorher eine „mit Vorbedacht“ (RStGB 1871: mit „Überlegung“) vorgenommene Tötung darunter verstand. Und noch früher (frühmittelalterliches gemanisches Recht) war „Mord“ einfach jede Tötung eines anderen (vgl. auch lat. mors = Tod).

    Wollen Sie den Leuten wirklich vorwerfen, dass der Alltagssprachgebrauch nicht jede Wandlung der Rechtssprache mitmacht? Verbessern Sie die Leute auch, wenn jemand „Leihwagen“ sagt? Klären Sie Ihre Nachbarin, die sich bei Ihnen Eier „leihen“ will, darüber auf, dass es sich rechtlich um ein Sachdarlehen handelt? Korrigieren Sie auch jeden, der von „Hausbesitzern“ spricht?

  4. 4

    1. Welche Bedeutung hat das für die Praxis? Ggf.: Wie oft kommt es auf die Diffenzierung der beiden unterschiedlichen Ansätze an? Ich habe das mal an der Uni gehört und mir damals schon so meine Gedanken über bestimmte Theorien und Theoretiker gemacht.

    2. Ich werfe es „den Leuten“ nicht vor. Ich höre den (falschen) Begriff nur mit den sensiblen Ohren eines Strafverteidigers.