… wenn man zum Hauptverhandlungstermin geladen wurde und kein Geld für die Reise hat? Soll man dann einfach zuhause bleiben?
Nein, besser nicht. Denn dann muß man damit rechnen, von unfreundlichen Wachtmeistern in einem garantiert unpassenden Moment abgeholt zu werden. Und das bedeutet vielleicht eine stunden- oder gar tagelange Reise im engen Gefangenenbus.
Wie man von seinem Wohnort bequemer und auf Kosten der Justizkasse zum auswärtigen Gericht kommt, habe ich in einer kleinen Mandanteninformation „Reisekosten für den Angeklagten“ auf unserer Website veröffentlicht.
Was ist denn die entscheidende Norm in StPO & Co. dafür?
Müsste es nicht „zu wenig“ statt „zuwenig“ heißen?
Fein, die Information. Kurz, aber nicht zu wenig.
kann man sich nicht von seinem freundlichen anwalt mitnehmen lassen? ;)
Heimlich im Koffer in den ICE mitnehmen?
Im Motorradkoffer halt.