Wiedereingesetzt, das zweite Mal

Richter K. hatte den Verhandlungstermin zum zweiten Mal festgelegt, ohne Rückfrage mit dem Verteidiger zu halten. Und daß, obwohl der Verteidiger ihn darum gebeten hatte.

Und vor dem Hintergrund, daß es bereits beim ersten Mal ein Problem gab, weil der Verteidiger verhindert war. Damals war Richter K. nicht bereit, den Termin zu verlegen. Deswegen ist seinerzeit weder der Verteidiger, noch der Betroffene zu dem Termin erschienen. Richter K. hat daher den Einspruch verworfen. Und der Verteidiger hat beim Landgericht die erste Wiedereinsetzung durchgesetzt.

Dieses Mal war der Verteidiger wieder verhindert, wieder wurde der Termin nicht verlegt, wieder sind Verteidiger und Betroffener zum Termin nicht erschienen, wieder hat Richter K. den Einspruch verworfen und wieder hat das Landgericht die zweite Wiedereinsetzung verfügt.

Welcher Richter macht sowas?

Der hier.

Macht dieser Richter das noch einmal?

Zutrauen würde ich es ihm.

Warten wir’s ab. Wie man anhand der beiden Beschlüsse gut erkennen kann, sind da durchaus noch eine Menge weitere Verteidigungs-Möglichkeiten gegeben; einen Teil davon kennt der Richter ja schon.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

5 Antworten auf Wiedereingesetzt, das zweite Mal

  1. 1

    Herr Kollege,
    könnten Sie mir in diesem Zusammenhang als Fachanwalt für Strafrecht kollegialita eine Frage beantworten?

    Darf man einen Amtsrichter, der in so kurzer Zeit in diversen Sachen von anderen Richter(kollegie)n schallende Ohrfeigen kassiert hat, ein Backpfeifengesicht (Tatsachenbehauptung!) nennen, oder würde man da eher den Schwerpunkt auf dem Werturteil sehen, so daß es als Beleidigung justitiabel wäre?

    Nicht, daß ich so etwas täte, aber hin und wieder kommen ja Mandanten auf derartige Ideen und ich müßte sie ja dann zutreffend beraten und verteidigen.

  2. 2
    doppelfish says:

    Man könnte vermuten, dass in Kürze der Begriff „dummes Gesicht“ (Tatsachenbeobachtung) eine Rolle spielen könnte.

  3. 3

    Oder aber der Begriff „schmerzbefreit“ (medizinische Tatsachendiagnose) die Runde macht.

    Also mir gefällt der Richter. Sein Stil ist zwar etwas, äh… außergewöhnlich, aber außerordentlich konsequent.

    Hier gibt es nämlich einen weiteren Beschluß aus jüngerer Zeit, der ihn ebenfalls nicht in sehr vorteilhaftem Lichte erstrahlen läßt.

  4. 4
    Tilman says:

    Wenn ich richtig verstehe (durch Lesen von diesem und anderen RA blogs), führt doch das Theater dazu, dass der Mandant am Ende ein Vorteil haben wird, nämlich eine mildere Strafe aufgrund der langen Verfahrensdauer, oder? Und dann ist doch letzendlich so ein „Problemrichter“ ganz praktisch.

  5. 5