Wirtschaftlich?

Das Amtsgericht München hatte die angebliche Beleidigung einer Taxifahrerin zu be- und verurteilen. Tatzeit war 2005, der Termin war gestern. Es hat im Vorfeld ein wenig Diskussion zwischen Verteidigung und Gericht gegeben, die vom Landgericht München geschlichtet wurde.

Jetzt liegt das atemberaubende Ergebnis vor: Das Verfahren wurde nach § 153 a StPO (vorläufig) eingestellt gegen Zahlung von 150 Euro an die Justizkasse, in sechs Raten bis zum 1.9.2008.

Die Justizkasse hat dafür – auf Antrag der Verteidigung – die Reisekosten des Angeklagten für die Bahnfahrt von Berlin nach München und zurück übernommen. Manchmal ist es nützlich, wenn man sich in solchen Dunkelnormen wie Gerichtskostengesetz (Nr. 9008 / § 3 II) und Kostenordnung (§ 137 I Nr. 10) ein wenig auskennt.

Die Einstellung hätte man eigentlich auch schon im Ermittlungsverfahren haben können. Aber das wollte die Staatsanwaltschaft nicht, die hat in einem Strafbefehlsantrag satte 800 Euro von dem mittellosen Mandanten verlangt.

Der Staatsanwalt bekommt wegen dieses Blödsinns, der er da verzapft hat, keine Abzüge von seinem Gehalt. Schade eigentlich. So lernt er es nie.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

2 Antworten auf Wirtschaftlich?

  1. 1
    Ralf says:

    Und was hat denn drei Jahre gedauert? Doch nicht etwa Ermittlungen?

  2. 2
    doppelfish says:

    Die Fahrt Berlin nach München kriegt man schon für knapp 110€. Einfache Fahrt, natürlich.