Zum Wegfahren gekommen

Aus einem Polizeibericht:

Im Rahmen einer Streifenfahrt im Bereich Rudow wurde den Kräften der 12. EHu I BFZ bekannt, dass es im Bereich des S*weges, Hausnr. 78, nach Familienstreitigkeiten zum Wegfahren der Ehefrau gekommen sei (in einem blauen Ford; amtl. Kennzeichen B – LF 2847).

Vor Ort eingetroffen, konnten die Beamten der 12. EHu vor dem Grundstück einen roten Opel erkennen. Auf dem Fahrersitz des Fahrzeugs befand sich eine weibliche Person (Zeugin).

Das Aktenstudium hat stets einen hohen Unterhaltungswert.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

4 Antworten auf Zum Wegfahren gekommen

  1. 1
    Pascal says:

    Und sowas steht dann in irgendwelchen Akten? Hat das irgendeine Relevanz?

  2. 2

    Ja, das zitierte Stückchen war durchaus wichtig – für den Gesamtzusammenhang. Zum Beispiel auch, daß die Frau auf dem Fahrersitz saß und nicht auf der Rückbank.

  3. 3
    doppelfish says:

    Ist es dann nicht vielmehr zum Mitfahren der Frau im Rahmen des Wegfahrens des PKW B-LF 2847 durch die weibliche Zeugin gekommen?

  4. 4
    RA JM says:

    … immer noch besser zum Wegfahren als zum (Straf-)Verfahren.