Zusammenhanglos

Gegen den Mandanten wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, weil er gegen das neue Waffengesetz verstoßen haben soll. Auf einer eng beschriebene Seite setzt sich das Landeskriminalamt mit der Verteidigungsschrift auseinander, die sich mit den objektiven Tatbestandvoraussetzungen der Rechtsnorm beschäftigt. Und dann folgt – aus der Hüfte geschossen – noch dieser Satz:

Abschließend ist noch anzumerken, dass es für die Erhebung eines Bußgeldes und dessen Höhe unerheblich ist, ob jemand Anwärter oder Mitglied eines Motorradclubs ist oder nicht.

Man muß nicht Psychologie studiert haben, um den Hintergrund zu erkennen: Der Bußgeldbescheid wurde genau deswegen erlassen, weil der Betroffene eben Mitglied eines Motorradclub ist. Basta!

Dieser Beitrag wurde unter Motorradrecht, Politisches, Strafrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf Zusammenhanglos

  1. 1
    Malte S. says:

    Die Mitgliedschaft war wohl das Motiv für den Bescheid oder war sie Motiv für den Verstoß?

  2. 2
    BertBock says:

    Aussagepsychologisch würde ich das als klassisches Lügensignal werten, gleichsam eine „Vornewegverteidigung“

  3. 3
    doppelfish says:

    BertBock: Seitens des Landeskriminalamtes?

  4. 4

    @ Doppelfish:

    Das ist die ernsthafte Botschaft, die ich mit dem Beitrag rüberbringen wollte. Die Verfolgung des Mandanten in dem Bußgeldverfahren erfolgte maßgeblich aus dem Grund, weil er Rocker ist.