Zweierlei Maß?

Wenn ein türkischer Staatsangehöriger sagt, man müsse die Deutschen vergasen, ist das eine Beleidigung. Wenn ein Deutscher so über Türken redet, ist das eine Volksverhetzung.

Quelle: Jugendrichterin Kirsten Heisig zitiert vom/im Tagesspiegel

Beleidigung nach § 185 StGB gibt eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Volksverhetzung nach § 130 StGB gibt Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren.

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Eine Antwort auf Zweierlei Maß?

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