Zweimal Totschlag, dann eine Körperverletzung

Zweimal verurteilt wegen versuchten Totschlags: Dr. Jason P. M. plädierte nach erfolgreicher zweiter Revision wiederholt auf Freispruch. Doch auch die 40. Gr. Strafkammer wollte den Sprachwissenschaftler nicht von jeglicher Schuld freisprechen und erkannte wegen fahrlässiger Körperverletzung auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Quelle: Berlin Kriminell

Ob dieses (dritte) Urteil in derselben Sache nun rechtskräftig geworden ist, wird nicht berichtet. Vielleicht lesen wir aber in ein paar Monaten etwas über eine dritte erfolgreiche Revision.

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Eine Antwort auf Zweimal Totschlag, dann eine Körperverletzung

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    doppelfish says:

    Interessant, wie auf das „Teufelsding“ Springmesser eingegangen wird. Ob das Ding (gem. Punkt 1.4.1 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG)) verboten ist, erfährt man nicht.