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Monatsarchive: Januar 2009
Die Bank, Dein Freund und Helfer
Da wir die Herkunft des bar eingezahlten Geldes nicht kennen und die Geschäfte einen dubiosen Eindruck machen, erstatten wir Anzeige.
Aus der Mitteilung einer deutschen Bank an die Staatsanwaltschaft.
Sorry, „Bankgeheimnis“ was not found in our database.
Massenmord ein verfehlter Ansatz?
„Eine pauschale Erlaubnis, Verdächtige einfach zu töten, hält Arnold jedoch für einen „völlig verfehlten Ansatz“.
SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold zu SPIEGEL ONLINE.
„Verfehlter Ansatz?“ Ist diesem Herrn Politiker (unterstellt das Zitat trifft zu) der afghanische Mohn zu Kopf gestiegen?! Warum bezeichnet er diesen Befehl nicht als das, was er ist?!
Was ist das für ein „Experte“, dieser Rainer Arnold?!
Sind Soldaten Mörder?
Wenn es nach Nato-Oberbefehlshaber John Craddock geht, dürfte die Zahl der zivilen Kriegstoten in Afghanistan bald kräftig steigen: Laut einem geheimen Schreiben, das Spiegel-Online zugegangen ist, soll der US-Kommandeur Befehl erteilt haben, tödliche Gewalt gegen Drogenhändler anzuwenden, auch wenn diese nicht das Kriterium eines militärischen Ziels erfüllten – also wenn es keinen Nachweis gebe, dass sie dem bewaffneten Aufstand angehören. Es sei „nicht länger nötig, Geheimdienstaufklärung zu betreiben oder zusätzliche Beweise zu erbringen“, heißt es.
schreibt Antje Bauer in der taz über Nato-Oberbefehlshaber John Craddock, der angeordnet haben soll, Drogenhändler in Afghanistan umzubringen.
Richterlicher Notdienst in der Nacht …
… scheitert nach Ansicht zumindest eines beteiligten Richters daran, daß er
Kräfte für den nächsten Tag sammeln
muß. Ok, aber das müssen Krankenschwestern auch. Und Strafverteidiger. Nun ja, es mag bei Richtern anders liegen.
Aber es gibt ein weiteres Argument des zitierten (von mir geschätzten) Richters dafür, ab 23 Uhr die Schlafmütze überzuziehen:
Dem Richter ist die Ermittlungsakte also samt dem Antrag der StA vorzulegen. Er hat die Akte durchzuarbeiten und ggf. einen Durchsuchungsbeschluss schriftlich mit Begründung zu erlassen, zu unterschreiben und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Da die Richter normalerweise nicht neben dem AG-Gebäude wohnen, ist mit Anfahrtzeiten zu rechnen.
Wenn ich mir so anschaue, wie in Moabit die Akten transportiert werden, dann hat ballmann Recht.
Wie sähe es denn aus, wenn sich die Ermittlungsbehörden und die Justiz einmal dazu aufraffen könnten, mit Technik zu arbeiten, die dem übrigen Volk seit mehr als einem Jahrzehnt zur Verfügung steht? Den Adobe Akrobat und Flachbettscanner gab es schon, als ich noch Hausarbeiten für das JPA schreiben mußte.
Der Polizei-Bericht flugs auf dem Laptop getippt, die Digitalfotos zur Akte gespeichtert, mit der Karte signiert, per UMTS durch ein VPN an den Bereitschafts-Staatsanwalt, von dort elektronisch weiter an die richterliche Schlafmütze, die kurz gelupft wird. Studium der Akte im Bett liegend und per VPN die Mitteilung an das SEK vor Ort, daß die Durchsuchung unverhältnismäßig oder rechtmäßig wäre. Auf dem Weg zum Einsatzort wird der Beschluß im Einsatzwagen ausgedruckt („… ist auch ohne Unterschrift gültig!„), am Durchsuchungsobjekt angekommen die Tür eingetreten und den Beschluß dem am Boden liegenden Grundrechtsträger vorgelegt.
In unserer Kanzlei wäre sowas kein Problem. Mir steht auch dann die gesamte Infrastruktur unserer Kanzlei zur Verfügung, wenn ich Weihnachten am Lago Maggiore sitzend von einem Mandanten beim Marzipanessen und Kräfte-für-die-nächsten-Wochen-Sammeln gestört werde.
Man muß nur wollen. Dann geht das. Auch nach 23 Uhr.
Ganz kurzer Prozeß
Der Mandant wurde in Bayern verhaftet. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten stammt aus 2005. Zwei Wochen später war der Mandant in Moabit.
Die Staatsanwältin war bereit, eine Bewährungsstrafe zu beantragen. Knapp, aber immerhin. Minder schwerer Fall. Und noch viel besser: Sie hat mir versprochen, die Anklageschrift am selben Tag noch zum (Schöffen-)Gericht zu schicken.
Den Haftprüfungsantrag (und den Antrag auf Anhörung vom zuständigen (Berliner) Richter) habe ich daher erst einmal wieder zurück genommen.
Drei Tage später hatte ich dann das gerichtliche Aktenzeichen und am Telefon einen erfahrenen Strafrichter, der für das Hauptverfahren zuständig ist. Telefonisch habe ich den Haftprüfungsantrag erneuert und mit ihm einen Termin vereinbart. Der Richter war bereit, dafür eine andere Sache für 20 Minuten zu unterbrechen und uns dazwischen zu schieben.
Weitere drei Tage später fand der Haftprüfungstermin statt. Meinem Mandanten wurde die Anklageschrift übergeben, er verzichtete auf alle Fristen, Zulassung der Anklage, Festsetzung des Hauptverhandlungstermins auf sofort, mündliche Ladung und dann ging es über in die Hauptsache.
Richter, Staatsanwältin und Verteidiger hatten knapp die Gelegenheit, sich die Roben anzuziehen.
Verlesung der Anklage, Geständnis (wie abgesprochen), Plädoyers (wie erwartet), Urteil (wie abgesprochen), Saalentlassung in die Arme der Ehefrau.
Die 20 Minuten waren eigentlich großzügig bemessen.
… anders als man denkt.
Es gibt Verteidigungen, da denke ich, das muß einfach auf eine Einstellung oder einen Freispruch hinaus laufen. Und dann kommt doch die Verurteilung.
Dann gibt es Verteidigungen, in denen ich überhaupt nicht damit rechne, daß meinem Antrag, das Verfahren einzustellen bzw. meinen Mandaten freizusprechen, entsprochen wird.
Nun hatte ich mal wieder so einen Fall. In einem Indizienprozeß war ich der festen Ansicht, ich langweile das Gericht mit meinen Beweisanträgen, weil die Verurteilung bereits feststeht. Es gab auch keinerlei Signale von der Richterbank.
Gestern nachmittag, nach acht Hauptverhandlungsterminen, kam völlig überraschend der Freispruch.
Schlips überflüssig
Rechtsanwälte müssen nicht grundsätzlich einen Schlips tragen, wenn sie ihren Mandanten vor Gericht verteidigen.
Quelle: Landgericht Mannheim, Urteil vom 27.01.2009 (4 Qs 52/08) via Beck Aktuell
Yaeh!
Ein feste Burg
Es gibt schönere Gerichte im Land.
Sehr löblich sind allerdings die Steckdosen unter den Tischen, an denen die Verteidiger sitzen. In vielen anderen Neubauten fehlen die Stromversorger.
Rätsel: 6 + 3 = 8
Ich schließe mich den Ausführungen und dem Antrag des Verteidigers an.
Ein gaaaanz seltener Satz, den gestern ein Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht gesprochen hat.
Aber das war auch nicht weiter schwierig, es war eigentlich nur die Lösung einer Mathematikaufgabe. Das Urteil folgte den Anträgen.
Wer liefert den Hintergrund? :-)
Bürobedarf eines Strafverteidigers
Irgendwo in einer Schublade lag das Zeug noch rum; ich hätte nicht gedacht, daß ich es noch einmal brauche:
Aber im Knast werden einem Häftling weder Computer noch Kopierer zur Verfügung gestellt. Da ist das gute, alte Kohlepapier wieder angesagt, wenn man Zweitschriften braucht.
Hier noch das Produkt der Konkurrenz:
Unsere Mitarbeiterin, der ich die beiden Verpackungen gezeigt habe, hat sich vorsorglich geweigert, morgen in einer gebügelten und gestärkten Bluse auf der Kanzlei-Matte zu stehen. Sie heißt ja auch nicht Gabriele.