Monatsarchive: Januar 2009

Mit der Bahn zurück nach Berlin

Mir ist bekannt, daß vor Mauerfall (Ost)Berliner in der DDR nicht besonders beliebt waren. Aber daß dieses Phänomen 20 Jahre später immer noch zu beobachten ist …

Ich war in Halle. Und wollte zurück nach Berlin. Mit dem Zug. Aber mit welchem?

halle443

Stralsund könnte die richtige Richtung sein. Versuche ich es mal? Vielleicht gibt es auf dem Bahnsteig am Gleis 5 ja detaillierte Informationen.

bahnsteig443

Nun ja. Das hilft nicht wirklich weiter. Ich will nicht nach Bitterfeld!

Nach einigem Suchen finde ich dann den konventionellen Fahrplan, auf Papier gedruckt in einem Glaskasten, gaaaanz weit weg von der Treppe, über die ich auf den Bahnsteig gekommen bin:

fahrplan443

Kann es sein, daß die Hallenser mit den Berlinern immer noch nichts zu tun haben wollen?

Jaja, ich weiß; ich hätte in der Bahnhofshalle am Informationsschalter nachfragen können. Aber:

  1. Dann hätte ich mich an’s Ende der Schlange mit 25 Wartenden anstellen müssen.
  2. Echte [tm] Männer fragen nicht nach dem Weg!
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Abwrack-Werbung

Zu dem Vorschlag des Kollegen Udo Vetter an einen Anrufer mit einem tollen Geschäftsvorschlag, eine „spezielle Kontaktbörse im Internet“ für die Vermittlung von Altautos zur Erzielung der Abwrack-Prämie einzurichten, ist mir eine Idee gekommen:

Vielleicht sollten Strafverteidiger auf dieser Seite Werbung für sich machen. Die Zielgruppe paßt jedenfalls.

Besten Dank übrigens an die Bundesregierung für diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Mit Schrott scheint man sich dort auszukennen.

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Voll lecker

Werbung, wie sie nicht funktioniert.

gruenkern443

Wen will die Bundesregierung mit dieser Werbung erreichen? Den Akademiker, der in der Oberstufe des Gymnasiums Deutsch als Leistungskurs gewählt hat? Dann paßt der Satzbau.

Im übrigen: Grünkernbratlinge schmecken Scheiße nicht so gut wie meine Lamm-Rind Bouletten! ;-)

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Die Berufung der Staatsanwaltschaft

Im hiesigen Bezirk laufen meiner Zählung ca. 20 Prozent des Verteidigerverhaltens” auf RVG … Echtes Highlight: Das Bestehen auf eine Hauptverhandlung alleine wegen der Tagessatzhöhe.

So lautete der Kommentar von AdvoDoc zu einem Beitrag, in dem ich ein konkretes staatsanwaltschaftliches Verhalten kritisiere.

Dem möchte ich mit einer Berufung entgegen treten, die die Staatsanwaltschaft eingereicht hat. Es geht um die gewaltige Frage, ob die Höhe des Tagessatzes bei 20 oder bei 33 Euro zu liegen hat. Das wird auch umfangreich begründet, nachdem die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in der ersten Instanz es schon für erforderlich gehalten hat, über die Tagessatzhöhe zwei (!) Hauptverhandlungstage durchzusetzen. Nun wird zusätzlich die Sache noch einmal diskutiert vor der Berufungskammer des Landgerichts.

Es gibt schon eigenartige Kautze unter den Strafverfolgern, meinen Sie nicht, Herr Advodoc?

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Einer von Vier Strafverteidigern beleidigt?

Eigentlich kenne ich das nur von „Zivilisten“: Die Prozeßbevollmächtigten von Kläger und Beklagten beharken sich im Gerichtssaal, als wenn sie ihre eigenen Sachen vertreten würden. Auch schriftsätzlich hauen diese Kollegen sich häufig die Argumente mit reichlich Emotionen um die Ohren. Das hat schon oft etwas von einem Komödienstadel, wenn zwei in teures Tuch gekleidete Juristen sich wie Pubertisten aufführen.

Zwischen (professionellen) Strafverteidigern ist ein solches Verhalten eher unüblich. Davon gibt es Ausnahmen. Das sind dann die Fälle, in denen Geschädigte als Nebenkläger an dem Strafprozeß teilnehmen. Und vertreten werden von RechtsanwältInnen, die den Eindruck vermitteln, sie seien selbst das Opfer dieses angeklagten Schwerstverbrechers geworden.

Mit so einer Rechtsanwältin hatte es gestern wohl Werner Siebers, der Erste der Vier Strafverteidiger, zu tun. Die Kollegin Claudia Burgsmüller ist Nebenklägerinvertreterin. Als solche war sie mit einem Antrag von Werner Siebers, der einen Angeklagten verteidigt, nicht einverstanden. Statt sich damit auf Grundlage des ihr zur Verfügung stehenden Prozeßrechts sowie mit sachlichen Argumenten auseinander zu setzen, ließ Frau Burgsmüller ihren weiblichen Emotionen freien Lauf: Sie zeigt dem gestandenen Verteidiger einen Vogel.

Und? Ist Werner Siebers nun beleidigt? Ach was!! So, wie ich ihn seit Jahren kenne, ist er – auch von Statur – das Sinnbild einer Deutschen Eiche. Und wenn sich daran jemand kratzt … nun ja.

Aber ich kann mir sehr gut die Stimmung im Gerichtssaal vorstellen, die nach dieser Entgleisung dort herrschte. Denn immer dann, wenn Kerstin Rueber, die Zweite der Vier Strafverteidiger, anwesend ist, gibt es gute Laune. Daran wird auch die Miesepeterin aus Wiesbaden nichts geändert haben.

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Party

In der Nacht zum Sonntag hatten etwa zehn bis 15 teils vermummte sowie mit Baseballschlägern und Schlagringen bewaffnete Männer den Veranstaltungsraum in der Schlunkendorfer Straße gestürmt und mehrere Gäste – unter ihnen Rocker aus Skandinavien – angegriffen. Die Täter raubten Handys und Kleidung. Sie zerstörten zudem alle Scheiben eines Autos und flüchteten.

Kurz nach der Attacke stoppte die Polizei auf der Bundesstraße 2, Richtung Potsdam, ein verdächtiges Auto. In ihm fanden die Beamten eine Machete, ein Schlagring, Pfefferspray sowie eine bei dem Überfall geraubte Lederweste („Kutte“) des schwedischen Motorradclubs „Veteran MC“ aus Lövestad. Im Wagen saßen die Rocker des Gremium MC; ein Mitglied aus Potsdam, die vier übrigen aus Sachsen-Anhalt.

„Wir sind deshalb absolut sicher, dass die fünf Männer etwas mit der Tat zu tun haben“, sagte Rudi Sonntag, Sprecher des Präsidiums in Potsdam. Seine Kollegen ermitteln nun wegen Raubes, gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie schweren Landfriedensbruchs.

Quelle: Morgenpost

Wenn die Machete, der Schlagring, der Pfefferspray und die Kutte eines „Veteranen“ alles ist, was die Ermittler in der Hand haben, wird das sicherlich nichts mit der Beweisführung. Das dürfte zuwenig sein, um den Tatnachweis erbringen zu können.

Es sei denn, (nur) einer der fünf Member des Gremium MC schweigt nicht, sondern „verteidigt“ sich selbst, ohne sich vorher ordentlich beraten zu lassen.

Übrigens: „Absolut sicher“ waren sich die Ermittler in der Geschichte mit dem Passauer Polizeipräsidenten Manichl anfangs auch. Das hört sich ein paar Wochen später auch anders an. Ein seriöser Ermittler sollte den Tag nicht vor dem Abend loben …

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Eingestellt. Punkt.

So sieht es aus,

  • wenn jemandem vorgeworfen wird, seine eigene Frau getötet zu haben,
  • wenn er im Ermittlungsverfahren massiv und unfair unter Druck gesetzt wird,
  • z.B. mit dem Hinweis darauf, daß er doch an seine kleine Tochter denken solle,
  • wenn seine gesamte (insbesondere die angeheiratete) Verwandtschaft gegen ihn aufgebracht wird,
  • mit dem Ziel, daß auch diese ihn unter Druck setzt,
  • wenn versucht wird, ihn von seinem Verteidiger zu trennen,
  • wenn dem Verteidiger Teile der Akten vorenthalten werden,
  • wenn der Verteidiger von einem Ermittler hintergangen wird
  • wenn ein Unschuldiger durch all das in eine behandlungsbedürftige Depression getrieben wird,

und sich dann herausstellt, daß der Vorwurf nicht zutrifft:

eingestellt

… wurde eingestellt. Punkt. Ende. Aus.

Ziffer 88 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) lautet:

Mitteilung an den Beschuldigten

In der Mitteilung an den Beschuldigten nach § 170 Abs. 2 StPO sind die Gründe der Einstellung nur auf Antrag und dann auch nur soweit bekannt zu geben, als kein schutzwürdiges Interesse entgegensteht. Hat sich herausgestellt, dass der Beschuldigte unschuldig ist oder das gegen ihn kein begründeter Verdacht mehr besteht, so ist dies in der Mitteilung auszusprechen.

Mit dieser Vorschrift werde ich diesen Herrn Staatsanwalt nun mal näher bekannt machen. Und dann rede ich auch noch mal mit diesem Herrn K. vom LKA.

Bei allem Verständnis und Respekt für die äußerst schwierige Arbeit in der Mordkommission und in der Kap-Abteilung der Staatsanwaltschaft: Menschenverachtung ist widerwärtig.

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Erst anklagen, dann für dumm verkaufen

Ein Beitrag zum Thema: Wie schaffe ich Vertrauen in die Arbeit der Justiz:

  • 14.08.08 Wir haben Akteneinsicht erhalten und senden die Akte zurück.
  • 19.08.08 Die Staatsanwaltschaft sucht die Akte
  • 28.08.08 Die Poststelle Moabit hat die Akte ans Gericht (nicht an die Staatsanwaltschaft) gegeben
  • 30.10.08 Der Staatsanwalt hat die Akte gefunden und bittet mich um Rückruf
  • 10.11.08 Telefonat mit dem Staatsanwalt: Er will das Verfahren nach § 153a StPO einstellen
  • 22.12.08 Mandant teilt mit, daß er einverstanden ist. Einverständnis geht per Fax an die Staatsanwaltschaft.
  • 29.12.08 Das Amtsgericht schickt die Anklage an den Mandanten.

Die Anklage trägt das Datum vom 22.10.08, acht Tage später hatte mich der Staatsanwalt um meinen Anruf gebeten, um mit mir über die Verfahrenseinstellung zu verhandeln.

Ich glaube nicht, daß ich mit diesem Staatsanwalt irgendwann noch einmal verhandeln werde.

Jetzt gibt es eine klassische Beweisaufnahme beim Gericht mit fünf Zeugen und einen Sachverständigen. Mit dem Ziel eines Freispruchs und der Kostenübernahme durch die Landesjustizkasse. Vielleicht sollte ich am Ende des Verfahrens beantragen:

  1. Der Angeklagte wird aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
  2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Anklageverfasser.
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Polizist verprügelt

Bei einem Zwischenfall vor der Synagoge in der Oranienburger Straße in Mitte sind heute zwei Polizeiangestellte verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen griff ein 35-jähriger Tempelhofer gegen 9 Uhr 30 einen 54-jährigen Objektschützer auf dem Fußweg vor dem Gotteshaus an. Dabei schlug der Täter den Angestellten mit einer Eisenstange und verletzte ihn am Arm.

[…]

Die Hintergründe des Vorfalls sind noch nicht abschließend geklärt. Offenbar wollte der staatenlose Mann, der aber nach eigenen Angaben Palästinenser ist, an der Synagoge seinen Unmut über das Vorgehen Israels im Gazastreifen zum Ausdruck bringen.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Es ist nachvollziehbar, warum dem Palästinenser das „Vorgehen“ Israels nicht paßt. Aber mußte er deswegen einen deutscher Wachtmeister mit einer Eisenstange angreifen? Zielführend ist das gewiß nicht.

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Unerreichbar

Der Zeuge war verhindert. Er hätte bestätigen sollen (können?), daß der Brand zu einer Zeit gelegt wurde, in der der Angeklagte ortsabwesend war. Der Zeuge war krank, in drei Verhandlungsterminen war er deswegen – entschuldigt – nicht erschienen. Die Verteidigung wollte (und durfte!) auf den Zeugen nicht verzichten.

Sehr zum Ärger des Gerichts, das vor dem vierten Termin bereits ankündigte, den Beweisantrag der Verteidigung abzulehnen, weil der Zeuge dann „unerreichbar“ sei.

Diese Ankündigung hat die Verteidigung zum Anlaß genommen, eine Erklärung schriftlich vorzubereiten: Der Zeuge ist nicht „unerreichbar“ im Sinne des § 244 II StPO. Sondern nur „vorübergehend unerreichbar“. Und das ist keine Grundlage zur Ablehnung eines entsprechenden Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit. Sagen die Kommentare und der BGH.

Der Zeuge erschien auch im vierten Termin nicht. Er war verstorben. Die Erklärung des Verteidigers blieb in der Akte.

Es bleibt nun abzuwarten, wie das Gericht mit der Zweifelsregelung umgeht.

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