Monatsarchive: Februar 2009

Vergleichsangebot

Der Anwalt von Emmely

erneuerte gestern ein Vergleichsangebot bei der Kaiser’s-Tengelmann-Gruppe. Danach wäre seine Mandantin bei Zurücknahme der Kündigung bereit, als normale Verkäuferin und nicht mehr als Kassiererin zu arbeiten. Sie würde in der Konsequenz natürlich auch auf die Kassierer-Zulage von monatlich etwa 62 Euro verzichten.

Quelle: Morgenpost

In der Psychopathologie gibt es dafür einen technischen Begriff: Realitätsverlust.

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Älter werden

WÜDO kenne ich seit meiner ersten BMW, einer R 69 S. Das ist schon ein paar Jahrzehnte her. Schade, daß das (Traditions-)Unternehmen nun aufgeben muß. Heute habe ich wohl die letzte eMail von WÜDO bekommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden, Freunde und Lieferanten
sehr geehrte Damen und Herren der Fachpresse,

das WÜDO Team und die Familie Wüstenhöfer sagen Danke für 34 Jahre Freude in Ihrer Mitte.
Leider sind uns weitere Jahre in der Motorradfahrergemeinschaft nicht vergönnt, wir müssen unseren Betrieb zum Ende Febraur einstellen. Die Gründe sind vielfältig und in der Presse mehrfach genannt.
Es gäbe noch vieles zu sagen und zu tun….
Nochmal Danke sagen wir alle.

Mit freundlichen Grüßen

Das WÜDO Team und Familie Wüstenhöfer

Mit fortschreitendem Alter steigt die Anzahl der Abschiede.

Macht’s gut!

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Schmatzend und schlürfend

Über ein einziges Bußgeldverfahren, in dem es um ein Fahrverbot ging, berichte ich seit Februar 2008. Zuständig ist war Richter K..

Das Fahrverbot wurde nicht mehr verhängt (obwohl der Mandant mir (sic!) den Erfolg beinahe unterm Hintern weggezogen hätte), nachdem Richter K. aus Gründen seiner Befangenheit abgelöst wurde.

Nun war nur noch eine Kleinigkeit zu klären: Die Sache mit dem Bonbon.

Meiner gegen den Lutscher Richter K. erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde ist stattgegeben worden:

1. Das, was im Protokoll steht (und was ein Verteidiger vorträgt), ist auch dann richtig, wenn ein Richter etwas anderes erzählt.

2. Wenn ein Richter verlangen will, daß ein Verteidiger seinen Hut erst außerhalb des Gerichtssaals wieder aufsetzt, sollte er das Bonbon-Lutschen insbesondere dann während einer Hauptverhandlung unterlassen, wenn es mit Schmatz- und Schlürfgeräuschen verbunden ist.

(Leitsätze des Verfassers).

Den Volltext der Entscheidung des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten gibt es hier.

Colorandi causa:
Richter K. hat sich dem Vernehmen nach einen Daumen geklemmt. Im Dezember 2008. Gewöhnlich gut unterrichtete Kreise berichteten, daß er Anfang dieser Woche immer noch deswegen krank geschrieben war.

(Schade, daß Richter b. gerade Pause macht. ;-) )

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Barbarischer Populist

„Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität“, sagte Thierse gestern der Berliner Zeitung.

Quelle: ebenda, 26.2.08

Das ist exakt dasselbe Niveau, auf dem Emmely durch ihrem Rechtsanwalt bislang vertreten wurde.

Thierse ruderte zurück seitwärts:

„Ich bedauere die Schärfe meiner Wortwahl“. Er sehe aber keinen Anlass, seine Empörung über das Gerichtsurteil zurückzunehmen.

berichtet die Berliner Zeitung einen Tag später.

„Zurücknehmen“ ist nicht das richtige Wort. Zurücktreten wäre kein schlechter Gedanke. Denn von jemandem, der auf diese Weise mitteilt, daß er die wesentlichen Grundsätze unserer freiheitlichen Demokratie nach 20 Jahren immer noch nicht begriffen hat, möchte ich eigentlich nicht regiert werden.

„Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten Repräsentanten unseres Landes, sind in keiner Weise hinnehmbar“, schrieb die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, Karin Aust-Dodenhoff, in einer Erklärung.

Das möchte ich gern unterschreiben.

Wenn Thierse dem Urteil eine „asoziale Qualität“ bescheinige, stelle er die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts „außerhalb unserer Gemeinschaft“, schrieb der Anwaltsverein am Donnerstag in einer Erklärung. „Das ist eine nicht hinnehmbare Entgleisung.“ Aus populistischen Gründen habe Thierse die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage gestellt.

zitiert der Spiegel den Berliner Anwaltsverein.

Und das alles nur, weil eine grob uneinsichtige Kassiererin mit ihrem Anwalt Kopf durch die Wand will.

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Urlaub

Aus einer Ermittlungsakte in einer umfangreichen Wirtschaftsstrafsache:

urlaub

Der Vorgang kann in der Zeit vom 4.8.06 bis zum 17.9.06 wegen Beurlaubung des SB nicht bearbeitet werden.

Eine Umverteilung war aus personellen Gründen nicht möglich.

Sechs Wochen Urlaub. Aha. Dann bleibt das Zeug solange eben liegen. Ist ja auch kein anderer da, der die Arbeit wegschafft. Ist gerade Urlaubszeit. „Mir doch egal … “

Das letzte Mal, als ich 6 Wochen Urlaub am Stück hatte, war 1975, während der Sommerferien vor meinem Abitur am altsprachlichen (Jungen-)Gymnasium. Unbezahlter Urlaub.

Das Ergebnis der gut erholten Ermittlungen wird ab dem 27.02.2009 (in zweiter Instanz) verhandelt. Ich bin auf das Erinnerungsvermögen der Zeugen gespannt.

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Ordnungshaft einer Journalistin / Teil 2 und 3

barbarakeller

Barbara Keller hat nun den zweiten und dritten Teil ihres Selbstversuches in den Knästen Lichtenberg und Pankow auf Berlin Kriminell veröffentlicht.

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Kleiner Muntermacher

bohne-443

Ein paar solcher Böhnchen und ein Gemisch aus 500 mg Acetylsalicylsäure und 30 mg Pseudoephedrin-Hydrochlorid (nacheinander, nicht zusammen!) sorgen dafür, daß wenigstens die Grundfunktionen wieder funktionieren.

Auf in den Kampf …

Foto: BirgitH via Pixelio

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Lebenslang für Horst Mahler?

Das Landgericht München hat den ehemaligen APO-Aktivisten und nun bekennenden Rechtsextremisten Horst Mahler am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage hatte Mahler unter anderem in einer Videoaufnahme den Holocaust als „die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet und bestritten, dass die systematische Judenvernichtung im Dritten Reich stattgefunden habe. Zudem hatte Mahler eine CD mit einem Buch des verurteilten Holocaust-Leugners Germar Rudolf verschickt.

Quelle: Felix Lee in der taz

Diese CD hat Herr Mahler nicht nur an irgendwelche verirrte Seelen seiner Coleur verschickt, sondern auch solche Rechtsanwälte, von denen er aufgrund vorherigen Schriftwechsels wußte, daß sie seine Ansichten nicht teilen. Was er damit bezweckt hat, ist mir schleierhaft.

Der Mann ist 73 Jahre alt. Sechs Jahre Haft könnten für ihn lebenslang werden.

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Selbstverbrennung

Wie will diese Frau jemals wieder einen Job als Kassiererin in einem Supermarkt bekommen? Nach dieser Öffentlichkeitsarbeit, die Emmely – und ihr Rechtsanwalt – da gemacht haben und immer noch machen?

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Charmeur

Der Mandant hatte sich verspätet. Deswegen konnte ich ihn nicht warnen, daß heute nicht sein Lieblingsrichter K. über ihn richtet. Die Wartezeit nutzend habe ich das gewünschte Ergebnis der Bußgeldsache mit der Richterin vorerörtert, als der Mandant durch die Tür guckte. Ich habe ihn herein gewunken. Völlig entsetzt stellte er sich neben mich vor den Richtertisch:

Siiiiiiiie sind Richterin? Das glaube ich nicht!! Da sind Sie doch viel zu jung zu! Ich glaub’s echt nicht! …

Ich konnte den Mandanten nur schwer daran hindern, weiter zu sprechen. Aber irgendwo hatte er ja Recht. Er, der über 50-jährige gestandene und sympathische Unternehmer, und dort die knapp volljährige (viel älter sah sie wirklich nicht aus) blonde Vertreterin des Volkes.

Das sah die Richterin – nach nur kurzem Erschrecken – genauso. Mit einem Lächeln flötete sie zurück:

Jaha.

Nach Verkündung des Urteils (Verzicht auf das Fahrverbot :-) ) ging der Mandant wieder nach vorn und schob der Richterin seine Karte hin:

Rufen Sie mal an … ich würde mich freuen.

Ich habe den Kerl dann aus dem Saal gejagt. ;-)

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