Monatsarchive: Februar 2009

Die Retourkutsche gegen Beleidigungen

Es gibt sie immer und überall, die Beleidigungen des Alltags. Im Straßenverkehr gehören sie dazu wie der Spurwechsel, zwischen Nachbarn (insbesonderen von Eigentumswohnungen und Siedlungsgrundstücken) und Kneipengästen, in Internetforen und Weblogs … sind sie gegenwärtig.

In den meisten Fällen steckt man sowas weg, genauso wie die Eiche sich nicht um das sich an ihr kratzende Wildschwein kümmert. Es gibt aber Situationen, da platzt die Hutschnur und man möchte retournieren.

Bevor man nun aber mit der Retourkutsche losfährt, sollte man besser die Pferde zählen.

Was man gegen einen bösartigen Beleidiger unternehmen kann (und sollte) und welche – rechtlichen – Möglichkeiten es gegen eine Beleidigung gibt, haben wir in einer kleinen Zusammenfassung auf unserer Website veröffentlicht.

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Geht’s noch?!

Nicht jeder Zettel, der an einem schwarzen Brett hängt, stammt auch von dem, dessen Telefonnummer auf dem Zettel steht.

Neue Kreuzberger Weisheit.

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Gestern im Kino

… mußte ich an den Kollegen Olaf Johannes denken.

mord

Und an Werner Siebers.

:-)

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Ganz geschickt gefragt

Die Kriminaloberkommissarin vernimmt den Verdächtigen:

Frage:
Sie können sich immer noch nicht daran erinnern, am Straßenraub beteiligt gewesen zu sein?

Antwort:
Nein.

Frage:
Wollen sie sonst noch Angaben machen?

Antwort:
Nein.

vernehmungsende

Manchmal ist man aber auch sowas von vergeßlich …

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Rechnen lernen mit dem ADAC

Zum Thema Abwrackprämie warnt der ADAC seine Mitglieder:

Auch mit zehn Jahren kann, je nach Modell und Zustand, der Wert noch oberhalb der 2500 Euro-Marke liegen – in dem Fall rechnet sich die Umweltprämie nicht.

Na hoffentlich können diejenigen, die diesen Hinweis brauchen, überhaupt lesen.

Dank an Tobias für die Idee. crh

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Recht zur Aussage

Aus einem Vermerk in einer Ermittlungsakte, nach einer erfolglosen Wohnungsdurchsuchung und nachdem der Beschuldigte sich nicht bei der Polizei, sondern bei seinem Verteidiger gemeldet hat:

Der Beschuldigte konnte vor Ort nicht angetroffen werden; einen späteren Vorladungstermin nahm er nicht wahr. Es ist davon auszugehen, daß er nicht von seinen Recht zur Aussage Gebrauch machen will.

Der Beschuldigte macht von seinem Recht Gebrauch, sich durch Schweigen zu verteidigen. Hört sich irgendwie besser an, finde ich.

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Beschleunigung 3

In der Strafsache gegen

Brause, Wilhelm
– 412 – 14/08 –

erhebe ich

D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E

da über meinen Antrag vom 11. November 2008 bis heute nicht entschieden wurde und ich auch sonst keine Sachstandsmitteilung diesen betreffend erhalten habe.

Es geht um meinen Antrag auf Bestellung zum Pflichtverteidiger in einer Jugendschöffensache – angeklagt ist ein Verbrechen.

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Beschleunigung 2

In der Strafsache gegen

Brause, Wilhelm
– 411 – 63/05 –

bitte ich um Absprache und Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins.

Die dem Verfahren zugrunde liegende Tat soll am 6. November 2004, vor 4 ¼ Jahren, geschehen sein. Vor knapp 2 Jahren wurde Herrn Brause die Anklageschrift mitgeteilt.

Es geht um eine Jugendstrafsache. Am 6. November 2004 war mein Mandant 16 Jahre alt; die drei Mitangeklagten waren in einem ähnlichen Alter.

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Beschleunigung 1

Das Gericht schrieb mir am 2.1.2008:

… habe ich Ihr Schreiben vom 17.12.2007 erhalten.

Ich darf höflich auf den Beschleunigungsgrundsatz im Jugendstrafverfahren hinweisen und sehe daher Ihrer angekündigten Stellungnahme bis zum 20.01.2008 entgegen.

Die Verteidigungsschrift („teile ich mit, daß der Angeklagte sich durch Schweigen verteidigen wird“) habe ich am 3.1.08 gefaxt. Die Hauptverhandlung fand am 12.2.2009 statt.

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taz: Service-Hölle und geballte Inkompetenz

Der taz-Journalist Sebastian Heiser greift einen Beitrag unseres Blogs über einen verzweifelten Staatsanwalt auf und informiert die Leser der taz über die Zustände beim Job Center.

Ich glaube ja nicht, daß sich da was bewegt. Aber vielleicht heben die Veröffentlichungen ja wenigstens die Stimmung: Hartz-IV-Empfänger und Staatsanwalt sitzen im selben Boot.

Der Artikel ist morgen (13.02.09) auch in der gedruckten taz zu lesen.

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