Monatsarchive: März 2009

510/09

Der Mandant wurde am 20.02.2009 verhaftet und in die Untersuchungshaftanstalt Moabit eingeliefert. Dort (wie auch in anderen Knästen) wird ein Haftbuch geführt. Jeder Neuzugang erhält eine fortlaufende Nummer. Mein Mandant hat die Haftbuchnummer 510/09 bekommen

Er ist der 510. Häftling in diesem Jahr, also seit 37 Werktagen. Pro Tag sind damit knapp 14 Neue auf die 1.290 vorgesehenen Haftplätzen verteilt worden.

Der Mandant hat Glück im Unglück. Er wurde sofort in Haus III untergebracht – die Luxusabteilung in Moabit.

Die Teilanstalt 3 ist das der Kreuzung Alt-Moabit/Rathenower Straße zugewandte Backsteingebäude. Hier sind überwiegend Untersuchungsgefangene im Wohngruppenvollzug untergebracht. Es stehen 154 Haftplätze zur Verfügung, maximal bis zu 180 bei Notbelegung.

Die hier angebotene Form des gelockerten Vollzuges für Untersuchungsgefangene wird in Deutschland in nur sehr wenigen Haftanstalten praktiziert.

Die in den Wohngruppenbereichen der Teilanstalt 3 untergebrachten Gefangenen müssen bestimmte Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen: Sie dürfen nicht der organisierten Kriminalität zugerechnet sein, keine erkennbare Drogenproblematik, keine besonders hohe Straferwartung und keine Tatbeteiligten in den anderen Anstaltsbereichen haben.

Die Aufnahme in die Teilanstalt 3 ist freiwillig. Die Gefangenen müssen sich bereit erklären, eine zugewiesene Arbeit anzunehmen und die Gemeinschaftsunterbringung (teilweise Dreifachbelegung) zu akzeptieren; die Verlegung in Einzelhafträume erfolgt über eine Warteliste.

In der Teilanstalt 3 sind die Hafträume außerhalb der Arbeitszeiten geöffnet und werden erst abends verschlossen. Es kann täglich geduscht werden und jeder Gefangene hat ein verschließbares Kühlschrankfach.

Und er hat sofort einen Job als Hausarbeiter bekommen. Ein großes Privileg. Er weiß es zu schätzen. Beim letzten Mal war er 7 Monate im Haus 2 untergebracht. 23 Stunden auf der Zelle, 1 Stunde Hofgang.

Ich drücke ihm die Daumen, daß sein Glück anhält …

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… und noch eine Emmely

Eine über 50 Jahre alte Mitarbeiterin war seit über 20 Jahren als Kassiererin in einem Kaufhaus beschäftigt. Sie und ihre Tochter waren im Besitz von Kundenbonuskarten, die der Arbeitgeber an seine Kunden herausgibt. Die Käufer können sich bei jedem Einkauf Punkte (ein Cent pro Euro) in der Weise gutschreiben lassen, dass der Wert des Einkaufs auf ihre Karte eingescannt wird. Die Punkte können in Form von Einkaufsgutscheinen – auch bei dem Arbeitgeber und angeschlossenen Partnerunternehmen – eingelöst werden. Der Arbeitgeber kündigte seiner Mitarbeiterin fristlos vorsorglich fristgemäß, weil diese im Zeitraum von 13 Monaten unberechtigt Kundeneinkäufe im Warenwert von über € 20.000,00 auf ihre Kundenbonuskarte und im Wert von mehr als € 13.000,00 auf die Karte ihrer Tochter eingegeben hatte.

Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2008 – 9 Sa 1075/08

Und? Was sagt der gerechte Volkszorn nun dazu? Reichen die gesammelten 330 Euro für eine Kündigung?

Link gefunden im beck-blog

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